{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-03-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00040_2023-03-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223068&W10_KEY=13955788&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "130e45af2547334b4cacd628222b6076"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00040"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00040"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00040"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00040"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Festsetzung Strassenprojekt | [Fuss- und Wanderweg B\u00fcnisbach] Soweit der hier interessierende Fuss- und Wanderweg im Wald projektiert ist, wurde er zul\u00e4ssigerweise als nachteilige Nutzung im Sinn von Art. 16 des Bundesgesetzes \u00fcber den Wald (WaG) qualifiziert (E. 4.1-3). Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden d\u00fcrfen eine solch nachteilige Nutzung nach Art. 16 Abs. 2 WaG aus wichtigen Gr\u00fcnden bewilligen; eine solche Bewilligung setzt ein \u00fcberwiegendes Interesse an der f\u00fcr den Wald nachteiligen Nutzung voraus. Wanderwege sind grunds\u00e4tzlich auf Standorte ausserhalb des Baugebiets angewiesen, aber nicht jeder Standort im Wald oder Kulturland kann f\u00fcr einen Wanderweg beansprucht werden. Wesentlich ist, ob die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Standortwahl entgegenstehende Interessen \u00fcberwiegen; insoweit ist auch zu pr\u00fcfen, ob andere, f\u00fcr Landschaft bzw. Wald und Umwelt schonendere Streckenf\u00fchrungen m\u00f6glich sind (E. 4.4). Die Teilst\u00fccke H und B des projektierten Wanderwegs verlaufen durch den unteren Teil des B\u00fcnisbachtobels. Dort bzw. insbesondere im Bereich \u00f6stlich der Einm\u00fcndung des St\u00f6ckenweidbachs in den B\u00fcnisbach befindet sich ein weitgehend ungest\u00f6rtes Waldgebiet, welches einen wertvollen Lebensraum unter anderem f\u00fcr viele Vogelarten bildet; gem\u00e4ss einem Fachgutachten br\u00fctet dort auch ein Baumfalkenpaar (E. 5.1-6). Baumfalken reagieren negativ auf mit der Benutzung eines Fuss- und Wanderwegs verbundene Nutzungen. Es ist davon auszugehen, dass diese V\u00f6gel einer Fluchtdistanz von 50 bis 200 Metern gegen\u00fcber anthropogenen St\u00f6rungen bed\u00fcrfen bzw. aus ihrem Lebensraum verdr\u00e4ngt w\u00fcrden, wenn ihnen darin aufgrund des projektierten Wanderwegs nur noch R\u00fcckzugsgebiete mit einer Breite von h\u00f6chstens 50 Metern verblieben (E. 5.7 f.). Eine solche Verdr\u00e4ngung des Baumfalkenpaars aus dem unteren B\u00fcnisbachtobel w\u00e4re bei einer Realisation der Teilst\u00fccke H und B zu erwarten; f\u00fcr eine Rechtfertigung eines derartigen Eingriffs w\u00e4ren \u00fcberwiegende verkehrs- bzw. raumplanerische Interessen erforderlich (E. 6.2 f.). Solche liegen angesichts derkonkret m\u00f6glichen Alternativroute via B\u00fcnishoferstrasse nicht vor; die Teilst\u00fccke H und B sind daher bundesrechtswidrig (E. 6.4). F\u00fcr den oberen Tobelabschnitt bzw. mit Bezug auf die \u00fcbrigen Teilst\u00fccke des projektierten Fuss- und Wanderwegs ist eine Neuplanung erforderlich (E. 7 und E. 8.1). \r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:25:41", "Checksum": "5b9c2b34b23b082bac1dface544262db"}