{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-06-01", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00044_2022-06-01.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222521&W10_KEY=13955804&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "89a637835d5e5f389d7d8e42b897f849"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00044"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 01.06.2022  VB.2022.00044"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 01.06.2022  VB.2022.00044"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 01.06.2022  VB.2022.00044"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Projektierte bauliche Massnahmen an einer vorschriftswidrigen Baute. Frage der Zul\u00e4ssigkeit des Ersatzes eines bestehenden Walmdachs durch ein Attikageschoss im Rahmen von \u00a7 357 Abs. 1 PBG. Das infrage stehende Mehrfamilienhaus ist bauvorschriftswidrig: Die gem\u00e4ss BZO zul\u00e4ssige Baumasse von rund 1'500 m3 wird aktuell um fast 500 m3 \u00fcberschritten ([E. 2 sowie E. 4.3.2;] die Baumasse \u00e4nderte sich mit dem geplanten Attikageschoss nicht [vgl. E. 4.3.2]). Vorliegend ist von einer nach \u00a7 357 Abs. 1 PBG nicht zul\u00e4ssigen neubau\u00e4hnlichen Umgestaltung bzw. einer Gesetzesumgehung auszugehen (E. 4.1 und 4.3): Ein Neubau mit gleichem Volumen k\u00f6nnte nicht erstellt werden. Bei objektivierter Betrachtung steht beim geplanten vollst\u00e4ndigen R\u00fcckbau des bestehenden Walmdachs und Ersatz durch ein Attikageschoss nicht der Schutz bereits in die Bausubstanz get\u00e4tigter Investitionen im Vordergrund; vielmehr geht es der Beschwerdef\u00fchrerin offenkundig darum, das (durch das Walmdach umfasste) Volumen in Form einer bzw. mit der geplanten zus\u00e4tzlichen Wohneinheit nutzen zu k\u00f6nnen. Damit steht die Schaffung zus\u00e4tzlicher, nach den geltenden Vorschriften nicht bewilligungsf\u00e4higer Nutzungsm\u00f6glichkeiten im Vordergrund (E. 4.3).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:58:27", "Checksum": "76731a376cea5dce74556a4bc409f4fe"}