{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-04-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00060_2023-04-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223174&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=68&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a681798e7083c4730f13256c49b43b85"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00060"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.04.2023  VB.2022.00060"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.04.2023  VB.2022.00060"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.04.2023  VB.2022.00060"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | [Nebenbestimmungsweise Behebung von M\u00e4ngeln eines Bauprojekts, welches eine Ersatzbaute ausserhalb der Bauzonen und deren Umgebungsgestaltung zum Gegenstand hat] Inhaltliche oder formale M\u00e4ngel eines Bauvorhabens k\u00f6nnen und m\u00fcssen nach \u00a7 321 PBG unter bestimmten Voraussetzungen mittels Statuierung entsprechender Nebenbestimmungen in der Baubewilligung behoben werden. Solange die M\u00e4ngel untergeordneter Natur sind und ohne besondere Schwierigkeiten durch ausreichend konkrete Nebenbestimmungen behoben werden k\u00f6nnen, steht der Grundsatz der Einheit der Baubewilligung nicht infrage. Ziehen die M\u00e4ngel aber wesentliche Projekt\u00e4nderungen nach sich, k\u00f6nnen sie nicht nebenbestimmungsweise behoben werden. Auch bei Vorliegen verschiedener, f\u00fcr sich allein betrachtet kleinerer M\u00e4ngel k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden viele M\u00f6glichkeiten der M\u00e4ngelbehebung gegeben sein, sodass nicht klar ist, welche konkreten baulichen \u00c4nderungen die nebenbestimmungsweise Behebung der M\u00e4ngel zur Folge hat, weshalb auch in solchen F\u00e4llen eine auflageweise M\u00e4ngelbehebung ausser Betracht f\u00e4llt (zum Ganzen E. 2.4). Bei einem Ersatzneubau ausserhalb der Bauzonen wird die Identit\u00e4t der Baute durch die Umgebung in massgeblicher Weise mitgepr\u00e4gt, weshalb mit Bezug auf die Pr\u00fcfung der Wahrung der Identit\u00e4t der Baute gem\u00e4ss Art. 24c Abs. 2 RPG in Verbindung mit 42 Abs. 1 RPV die Baute und ihre Umgebung in ihrem Zusammenwirken zu beurteilen sind. Projekte f\u00fcr Abbruch und Wiederaufbau von Geb\u00e4uden ausserhalb der Bauzonen unterscheiden sich insofern vom Regelfall der Bauprojekte innerhalb der Bauzonen, bei denen die Umgebungsgestaltung in ein nachgelagertes Bewilligungsverfahren verwiesen werden kann (E. 2.5).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:32:24", "Checksum": "515a1fcae1e5e9aca11522b7682c5714"}