{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-05-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00069_2023-05-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223238&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=34&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "683a19c6c22f481f2c985056c45e4974"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00069"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.05.2023  VB.2022.00069"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.05.2023  VB.2022.00069"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.05.2023  VB.2022.00069"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Betriebsverbot Mobilfunkantennen | Mobilfunkantennen; Bagatell\u00e4nderungsverfahren f\u00fcr den Wechsel auf 5G. Dem Konzept der Bagatellf\u00e4lle liegt der Gedanke zugrunde, dass die Auswirkungen dieser \u00c4nderungen auf die Strahlung und auf Dritte so gering sind, dass die betreffenden r\u00e4umlichen Massnahmen keine Beeinflussung der Vorstellung \u00fcber die Nutzungsordnung aufgrund einer Beeintr\u00e4chtigung der Umwelt im Sinne von Art. 22 RPG bewirken. Sodann wurde das Konzept der Bagatellf\u00e4lle auch entwickelt, um den Aufbau eines effizienten nationalen Mobilfunknetzes zu erleichtern, was der Zielsetzung des Fernmeldegesetzes entspricht. Diese Zielsetzung erlaubt es jedoch nicht, die Anforderungen anderer Bundesgesetze, insbesondere des Raumplanungsgesetzes und des Umweltschutzgesetzes, ausser Acht zu lassen (E. 3.3). Mithin ist gest\u00fctzt auf Art. 22 RPG zu eruieren, ob es sich beim Wechsel der Technologie um eine \u00c4nderung des Betriebs einer Anlage, mit der im Allgemeinen nach dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge so wichtige Folgen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Planung verbunden sind, dass ein Interesse der \u00d6ffentlichkeit bzw. der Nachbarn an einer vorg\u00e4ngigen Kontrolle besteht, handelt (E. 3.4). Dies ist nicht der Fall (E. 3.5). Es liegt keine Rechtsverz\u00f6gerung vor (E. 4). Die vorinstanzliche Kostenauflage und -verteilung ist nicht zu beanstanden (E. 5). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:33:04", "Checksum": "26d15fe9901c74ece27a94ad0e4f1e03"}