{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-06-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00085_2022-06-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222442&W10_KEY=13955804&nTrefferzeile=21&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "50d96cfc5085a72046e6b8b1d40d2dce"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00085"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.06.2022  VB.2022.00085"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.06.2022  VB.2022.00085"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.06.2022  VB.2022.00085"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | Erwerbsloser Aufenthalt von EU-B\u00fcrgern und dessen Finanzierung durch Drittstaatsangeh\u00f6rige. Kognition und Beschwerdegr\u00fcnde (E. 1). Freiz\u00fcgigkeitsrechtliche Verbleiberechte und Erfordernis hinreichender finanzieller Mittel f\u00fcr den erwerbslosen Aufenthalt von EU-B\u00fcrgern und ihren Angeh\u00f6rigen (E. 2). Die aus einem EU-Staat stammende Beschwerdef\u00fchrerin hat ihre Arbeitnehmereigenschaft unabh\u00e4ngig vom Vorliegen eines fingierten Arbeitsverh\u00e4ltnisses inzwischen verloren (E. 2.1.2). Erfordernis ausreichender finanzieller Mittel zur Zulassung zum erwerbslosen Aufenthalt bei EU-B\u00fcrgern. Die bundesgerichtliche Praxis l\u00e4sst es lediglich ausnahmsweise zu, dass mit einer (noch) nicht bewilligten Erwerbst\u00e4tigkeit eines in der Schweiz (noch) nicht aufenthaltsberechtigten Ehegatten aus einem Drittstaat der erwerbslose Aufenthalt eines EU-B\u00fcrgers i.S.v. Art. 24 Abs. 1 Anhang I FZA finanziert und dem EU-B\u00fcrger damit erst ein origin\u00e4res Anwesenheitsrecht verschafft wird, sofern hierdurch die unbewilligte Erwerbst\u00e4tigkeit des Drittstaatsangeh\u00f6rigen wenigstens nachtr\u00e4glich legalisiert werden kann. Diese Praxis ist restriktiv auszulegen, l\u00e4uft sie doch im Ergebnis auf einen vom Zweck des FZA kaum mehr gedeckten Nachzug des EU-B\u00fcrgers durch hier (noch) gar nicht aufenthalts- und erwerbsberechtigte Drittstaatsangeh\u00f6rige hinaus. Entsprechend setzt die Finanzierung eines erwerbslosen Aufenthalts durch das Erwerbseinkommen von Drittstaatsangeh\u00f6rige in aller Regel voraus, dass die Mittel aus einer bewilligten oder zumindest zum Zeitpunkt der Erwerbsaufnahme bewilligungsf\u00e4higen Erwerbst\u00e4tigkeit stammen (E. 2.2.1). Der aus einem Drittstaat stammende Ehemann der Beschwerdef\u00fchrerin verf\u00fcgte zumindest zum Zeitpunkt seiner Erwerbsaufnahme \u00fcber einen bewilligten (und bewilligungsf\u00e4higen) abgeleiteten Aufenthalt, welcher sich aus dem damals noch bestehenden origin\u00e4ren (freiz\u00fcgigkeitsrechtlichen) Aufenthaltsrecht der Beschwerdef\u00fchrerin als Arbeitnehmerin ableitete. Selbst wenn die Beschwerdef\u00fchrerinsich ihren urspr\u00fcnglichen (origin\u00e4ren) Aufenthalt durch die Vorlage eines fingierten Arbeitsvertrags erschlichen haben sollte, w\u00fcrde dadurch der bereits bewilligte (abgeleitete) Aufenthalt und die Erwerbsberechtigung ihres Ehemannes nicht ex tunc wegfallen. Der Aufenthalt der Beschwerdef\u00fchrerin und ihres Ehemannes ist damit gest\u00fctzt auf Art. 24 Abs. 1 Anhang 1 FZA zu bewilligen, solange die Ehegatten ihren Aufenthalt ohne den Bezug von Sozialhilfe oder Erg\u00e4nzungsleistungen zu finanzieren verm\u00f6gen (E. 2.2.2).\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 3).\r\rGutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:58:41", "Checksum": "2a5b6ee184356e982c474496cfb282e8"}