{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00112_2022-05-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222418&W10_KEY=13955804&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "69727de4ffa719597eeeaa684502baa7"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00112"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.05.2022  VB.2022.00112"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.05.2022  VB.2022.00112"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.05.2022  VB.2022.00112"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Einreise zum Verbleib bei der Ehefrau | Dem Beschwerdef\u00fchrer kommt aufgrund seiner Ehe mit einer Schweizerin grunds\u00e4tzlich ein Aufenthaltsanspruch zu. Dieser steht jedoch unter dem Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs, worunter unter anderem die Scheinehe f\u00e4llt (E. 2.1 f.). Der bisherige Aufenthalt des Beschwerdef\u00fchrers in der Schweiz beruhte im Wesentlichen auf einer T\u00e4uschung der Beh\u00f6rden, zwischen den Beschwerdef\u00fchrenden besteht ein Altersunterschied von 19 Jahren, sie haben sich seit ihrer Hochzeit vor viereinhalb Jahren nicht mehr gesehen und machen widerspr\u00fcchliche Angaben zu ihrem Kennenlernen. Diese Umst\u00e4nde wie auch die von den Eheleuten gemachten widerspr\u00fcchlichen Aussagen zu den Br\u00fcdern des Beschwerdef\u00fchrers sind als starke Indizien f\u00fcr eine Scheinehe zu werten (zum Ganzen E. 3.1-3). Der Einwand der Beschwerdef\u00fchrenden vermag die Annahme einer Scheinehe nicht zu widerlegen (E. 3.4). Abweisung UP/URB infolge Aussichtslosigkeit. Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:58:25", "Checksum": "d598c379826bb53b5afc9e78824426cd"}