{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-10-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00153_2022-10-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222745&W10_KEY=13955797&nTrefferzeile=42&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5b3d759e4a82502d70dfdca29694c102"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00153"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.10.2022  VB.2022.00153"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.10.2022  VB.2022.00153"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.10.2022  VB.2022.00153"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | \"Sitzplatz\u00fcberdachung mit Glasschiebew\u00e4nden\", Besonderes Geb\u00e4ude. Soweit die Beschwerdef\u00fchrenden sich gegen die teilweise R\u00fcckweisung durch die Vorinstanz wenden, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten (E. 1.2).  F\u00fcr die Qualifikation einer Baute als Besonderes Geb\u00e4ude ist deren fehlende objektive Eignung zum dauernden Aufenthalt von Personen ausschlaggebend und nicht die von der Bauherrschaft beabsichtigte bzw. in den Pl\u00e4nen ausgewiesene Nutzung (E. 6.2.2). Vorliegend ist der Raum, welcher durch die Sitzplatzeinhausung geschaffen werden soll, f\u00fcr den dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet. Es handelt sich damit nicht (mehr) um ein Besonderes Geb\u00e4ude. Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass dieser auf allen vier Seiten von festen Materialien umgeben ist, wobei die S\u00fcdwestfassade fast ausschliesslich aus Glasschiebet\u00fcren besteht. Durch die Strahlungsw\u00e4rme der Sonne entsteht dadurch bei Sonnenschein \u2013 auch bei k\u00fchlerer Lufttemperatur \u2013 eine angenehme Innentemperatur. Vor diesem Hintergrund kann nicht von ausschlaggebender Bedeutung sein, dass die projektierten Schiebet\u00fcren \u2013 gem\u00e4ss den Ausf\u00fchrungen der privaten Beschwerdegegnerschaft, was sich jedoch nicht aus den Baupl\u00e4nen ersehen l\u00e4sst \u2013 nicht vollst\u00e4ndig abschliessen (E. 6.3.2 f.).  Gutheissung, soweit darauf eingetreten wird."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:09:53", "Checksum": "ed5671535571e060afb272abb2e2b0d6"}