{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-09-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00170_2022-09-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222659&W10_KEY=13955797&nTrefferzeile=99&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "402c7c4409e305bfcf4e9afa594fcdfb"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00170"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.09.2022  VB.2022.00170"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.09.2022  VB.2022.00170"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.09.2022  VB.2022.00170"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verzicht auf Unterschutzstellung und Inventarentlassung | Rekurslegitimation von Nachbarn und Nachbarinnen bei Inventarentlassung Im Bereich des Natur- und Heimatschutzes verf\u00fcgt ein Nachbar nicht schon wegen seiner nachbarschaftlichen Beziehung \u00fcber die erforderliche Rekurslegitimation. Die erforderliche legitimationsbegr\u00fcndende Betroffenheit ist jedoch unter anderem dann gegeben, wenn die Entlassung eines Inventarobjekts und die damit verbundene rein abstrakte M\u00f6glichkeit der Neu\u00fcberbauung eines Grundst\u00fccks eine Minderung des Liegenschaftswerts zur Folge h\u00e4tten. Dabei obliegt es den Rekurrierenden, darzutun, welche neuen Baum\u00f6glichkeiten die Inventarentlassung erm\u00f6glichen w\u00fcrde und inwiefern sich diese auf ihre Liegenschaft auswirken w\u00fcrden (E. 2.3). Die vorliegend zu erwartende, deutlich intensivere Nutzung des aus dem Inventar entlassenen Grundst\u00fccks bedeutete klarerweise eine Wertminderung der Nachbargrundst\u00fccke (E. 2.4.4). Das Vorhandensein der Prozessvoraussetzungen ist zwar grunds\u00e4tzlich von Amtes wegen zu pr\u00fcfen. Als Voraussetzung f\u00fcr diese Pr\u00fcfung besteht jedoch insbesondere hinsichtlich der Legitimation eine Substanziierungspflicht bzw. -obliegenheit der rekurrierenden bzw. beschwerdef\u00fchrenden Partei, soweit tats\u00e4chliche Gegebenheiten massgeblich sind, die der Beh\u00f6rde nicht bekannt sind (E. 3.1). Dieser Obliegenheit sind die Beschwerdef\u00fchrenden vorliegend noch in gen\u00fcgender Weise nachgekommen. Der angefochtene Nichteintretensentscheid ist aufzuheben (E. 3.3.2). Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:08:45", "Checksum": "1e0d7493b9d552c60e3f03743f77db2d"}