{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-08-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00190_2023-08-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223413&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=73&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f733a433d8a4f36bc7278c99081f2994"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00190"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.08.2023  VB.2022.00190"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.08.2023  VB.2022.00190"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.08.2023  VB.2022.00190"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Strassensanierung | Strassensanierung: Zust\u00e4ndigkeit Baurekursgericht. [Im Rahmen der Sanierung und Instandsetzung der Fahrbahn und der bestehenden Strassenentw\u00e4sserung einer Staatsstrasse kam es zu Kontakten zwischen der Grundeigent\u00fcmerschaft eines Anst\u00f6ssergrundst\u00fccks und dem Tiefbauamt. Auf Gesuch der Grundeigent\u00fcmerschaft erliess das Tiefbauamt eine anfechtbare Verf\u00fcgung betreffend den Einbau von Wassersteinen. Auf einen von der Grundeigent\u00fcmerschaft dagegen erhobenen Rekurs trat das Baurekursgericht mangels Zust\u00e4ndigkeit nicht ein, da der umstrittene Anspruch von den Zivilgerichten zu beurteilen sei.] Vorfrageweise Pr\u00fcfung, ob ein verwaltungsrechtlicher Rechtsweg gegeben ist (E. 2.1). Ob eine \u00f6ffentlich-rechtliche Angelegenheit vorliegt, beurteilt sich nach der Rechtsnatur des Streitgegenstands. Privatrechtlicher und \u00f6ffentlich-rechtlicher Immissionsschutz bestehen grunds\u00e4tzlich nebeneinander (E. 2.4). Die Erkl\u00e4rungen des Tiefbauamts wurden im Rahmen der \u00f6ffentlichen Aufgabe des Strassenunterhalts abgegeben. Dabei sind sie h\u00f6chstens als Zusicherungen in Form eines Realakts und nicht als eigentlicher Vertrag zu qualifizieren. Die Rechtsbegehren der Beschwerdef\u00fchrenden vor Baurekursgericht betreffen die Erf\u00fcllung \u00f6ffentlicher Aufgaben bzw. die Anwendung von kantonalem Strassenrecht, womit dem Streitgegenstand keine zivilrechtliche Natur zukommt (E. 2.6). Der Regierungsrat hatte einen reinen Ausgabenbeschluss gefasst und kein Strassenprojekt festgesetzt. Eine erstinstanzliche Zust\u00e4ndigkeit des Regierungsrats kommt im vorliegend betroffenen nachtr\u00e4glichen Verfahren ungeachtet seiner nach \u00a7 15 Abs. 1 Strassengesetz massgeblichen Finanzkompetenzen nicht in Betracht. Vielmehr bestimmt sich die erstinstanzliche Zust\u00e4ndigkeit zum Sachentscheid nach der allgemeinen gesetzlichen Zust\u00e4ndigkeit der Baudirektion f\u00fcr den Unterhalt von Staatsstrassen. Dabei erweist sich nicht als rechtswidrig, dass das Begehren der Beschwerdef\u00fchrenden als Gesuch um Erlass einer Verf\u00fcgung \u00fcber Realakte nach \u00a710c VRG behandelt wurde. Auch die Annahme einer Streitigkeit aus verwaltungsrechtlichem Vertrag f\u00e4llt ausser Betracht. Demzufolge ist die Zust\u00e4ndigkeit des Baurekursgerichts zur Behandlung des Rekurses gegeben (E. 3.2). Kostenauflage an die Vorinstanz (E. 4.2).\r\rGutheissung und R\u00fcckweisung der Sache an die Vorinstanz zur Neubeurteilung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:40:37", "Checksum": "f62cf6916815af94de4c33b5c07cfc8e"}