{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00209_2022-05-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222393&W10_KEY=13955804&nTrefferzeile=42&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0dd312986d959611b48b4e6e820a37d1"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00209"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.05.2022  VB.2022.00209"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.05.2022  VB.2022.00209"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.05.2022  VB.2022.00209"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung | Bewilligungswiderruf nach Verschweigen ausserehelicher Parallelbeziehungen und Kinder. Kognition, Beschwerdegr\u00fcnde und \u00dcbergangsrecht (E. 1). Rechtsmissbr\u00e4uchliche Berufung auf einen ehelichen Aufenthaltsanspruch bei Vort\u00e4uschung einer gelebten Ehe zur Aufenthaltserschleichung bzw. -sicherung oder bei Eingehung einer die Ehe konkurrenzierenden Parallelbeziehung; Offenlegungspflichten; Beweislastverteilung (E. 2.1). Aufgrund der Indizienlage bestehen keinerlei ernsthafte Zweifel, dass der Beschwerdef\u00fchrer w\u00e4hrend seiner Ehe mit einer Schweizerin mehrere Parallelbeziehungen unterhalten und kurz vor und w\u00e4hrend seiner Ehe in der Schweiz mehrere aussereheliche Kinder zeugte, ohne dies den Migrationsbeh\u00f6rden gegen\u00fcber offenzulegen. Zudem muss er sich das Handeln seines fr\u00fcheren Rechtsvertreters anrechnen lassen, welcher verf\u00e4lschte Geburtsurkunden eingereicht hatte, weshalb er nicht nur bewilligungsrelevante Umst\u00e4nde in offenkundiger T\u00e4uschungsabsicht verschwiegen, sondern auch aktiv \u00fcber diese get\u00e4uscht und einen entsprechenden Widerrufsgrund gesetzt hat (E. 2.1 ff.). Zul\u00e4ssigkeit und Verwertbarkeit der vertrauensanwaltlichen Abkl\u00e4rungen im Heimatland des Beschwerdef\u00fchrers, keine Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs und Irrelevanz der zivilrechtlichen Anerkennungsf\u00e4higkeit seiner nach muslimischem Brauch eingegangenen Parallelehen und dem zivilrechtlichen Status seiner Kinder (E. 2.6). Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit des Bewilligungswiderrufs und Verneinung eines H\u00e4rtefalls (E. 3). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 4 f.). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:58:18", "Checksum": "3e40792d2d24c9a597c5610c8b13b5c9"}