{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-05-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00213_2022-05-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222399&W10_KEY=13955804&nTrefferzeile=41&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2231f20fa0609aa95f375de7d3cef925"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00213"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.05.2022  VB.2022.00213"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.05.2022  VB.2022.00213"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.05.2022  VB.2022.00213"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat | Verweigerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Heiratsvorbereitung wegen Scheineheverdachts. Kognition und Beschwerdegr\u00fcnde (E. 1). Personen, die sich rechtswidrig in der Schweiz aufhalten und sich hier verheiraten wollen, m\u00fcssen zuerst ihren Aufenthalt in der Schweiz legalisieren. Der Beschwerdef\u00fchrer verf\u00fcgt \u00fcber keinen Aufenthaltstitel in der Schweiz und darf sich derzeit lediglich aufgrund des vom Verwaltungsgericht angeordneten Vollzugsstopps in der Schweiz aufhalten, was keine Legalisierung seines Aufenthalts bewirkt (E. 2.1 f.). Auch wenn eine (beabsichtigte) Scheinehe nicht leichthin angenommen werden darf, hat sich vorliegend aufgrund der zahlreichen Indizien der Verdacht auf eine lediglich zur Aufenthaltssicherung geplanten Ehe hinreichend erh\u00e4rtet und kann von weiteren Beweiserhebungen in antizipierter Beweisw\u00fcrdigung abgesehen werden. Dies gilt umso mehr, als dass die Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung im Ehevorbereitung ohnehin aufgrund einer summarischen W\u00fcrdigung der Erfolgsaussichten vorzunehmen ist, was einer pers\u00f6nlichen Anh\u00f6rung der Ehegatten im Rechtsmittelverfahren regelm\u00e4ssig entgegensteht (E. 2.7). Ausgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen, Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zufolge offensichtlicher Aussichtslosigkeit und Rechtsmittelbelehrung (E. 3-5). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:58:20", "Checksum": "651383b1b33bea9cf154e619983ab12a"}