{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00235_2022-11-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222844&W10_KEY=13955792&nTrefferzeile=75&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "5c979db00326593653aa5c111accbd49"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00235"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.11.2022  VB.2022.00235"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.11.2022  VB.2022.00235"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.11.2022  VB.2022.00235"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | Anstand und Sachlichkeit im Umgang mit Gerichten [Die Aufsichtskommission disziplinierte den Beschwerdef\u00fchrer wegen Verstosses gegen Art. 12. lit. a BGFA mit einer Busse von Fr. 5'000.-, weil er ein pers\u00f6nlichkeitsverletzendes Schreiben an den Verfahrensleiter eines Strafverfahrens gerichtet und sich darin der pers\u00f6nlichkeitsverletzenden Eingabe eines anderen Anwalts \"vorbehaltlos\" angeschlossen hatte.] Scharfe Kritik an der Rechtspflege ist bisweilen geboten und zul\u00e4ssig, solange sich die anwaltlichen \u00c4usserungen nicht als v\u00f6llig sachwidrig oder unn\u00f6tig beleidigend erweisen (E. 3.2). Die Wortwahl des Beschwerdef\u00fchrers, wonach der Verfahrensleiter eine \"b\u00f6sartige\" und \"geradezu h\u00f6hnische Haltung\" an den Tag lege und der Prozess unter dessen Leitung \"zur Farce verkommen\" solle, stellt einen pers\u00f6nlichen Angriff ohne jeglichen Nutzen f\u00fcr die eigene Klientschaft dar und verst\u00f6sst gegen die anwaltliche Sorgfaltspflicht (E. 4.2). Im zu beurteilenden Hinweis schloss sich der Beschwerdef\u00fchrer der Eingabe eines anderen Anwalts \"vorbehaltlos\" an und brachte damit zum Ausdruck, diese in formeller und materieller Hinsicht vollumf\u00e4nglich zu begr\u00fcssen, zu unterst\u00fctzen und sie sich zu eigen machen zu wollen. Da der standesrechtswidrige Mangel an Sachlichkeit und Anstand in jenem Schreiben unmittelbar in die Augen springt, k\u00f6nnen die \u00c4usserungen in beurfsrechtlicher Hinsicht auch dem Beschwerdef\u00fchrer zugerechnet werden (E. 5.2). Allf\u00e4llige Verfahrensfehler sind keine taugliche Rechtfertigung, die beruflichen F\u00e4higkeiten von Gerichtspersonen und ihre Berufsethik unn\u00f6tig beleidigend infrage zu stellen, sondern sind im Rahmen der daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehenden Rechtsmittel und -behelfe zu r\u00fcgen (E. 6.2). Das Disziplinarverfahren richtet sich nicht nach der Strafprozessordnung (E. 6.3). Die Sanktionsbemessung ist nicht rechtsfehlerhaft, selbst wenn dabei die nicht rechtskr\u00e4ftigen Disziplinierungen ausgeblendet werden m\u00fcssten (E. 7.4).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:16:38", "Checksum": "241f29763f7e1ac11168925484574ded"}