{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-03-23", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00242_2023-03-23.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223118&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "296a4608f1999dfd57da32c5c7cd7e49"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00242"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 23.03.2023  VB.2022.00242"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 23.03.2023  VB.2022.00242"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 23.03.2023  VB.2022.00242"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Erstellung einer Mobilfunk-Antennenanlage mit 9 Antennen in der Gewerbezone: Im Frequenzbereich 3'600 MHz (\"5G\") sollen 3 Antennen je 16 Sub-Arrays mit Sendeleistungen von je 150 WERP aufweisen und adaptiv unter Ber\u00fccksichtigung eines Korrekturfaktors >1 betrieben werden. - Beurteilung der Rechtm\u00e4ssigkeit des Korrekturfaktors. Seit dem 1. Januar 2022 ist es den Mobilfunkanbietenden bei adaptiven Antennen mit 8 oder mehr separat ansteuerbaren Antenneneinheiten (Sub-Arrays) erlaubt, einen Korrekturfaktor anzuwenden, sofern die Antennen mit einer automatischen Leistungsbegrenzung ausgestattet sind. Diese muss sicherstellen, dass im Betrieb die \u00fcber 6 Minuten gemittelte Sendeleistung die korrigierte, bewilligte Sendeleistung nicht \u00fcberschreitet (Ziff. 63 Abs. 2 Anhang 1 NISV). Mit dem Korrekturfaktor wurde eine an die im Vergleich zu konventionellen Antennen ge\u00e4nderte Technologie bzw. Funktionsweise angepasste Berechnungsweise f\u00fcr den massgebenden Betriebszustand adaptiver Antennen eingef\u00fchrt. Denn die zielgenauere Ausrichtung der Antennen auf einzelne Ausschnitte des Versorgungsbereichs f\u00fchrt dazu, dass die Strahlenbelastung an einem (nahe der Antenne gelegenen) Ort im Versorgungsbereich der Antenne \u00fcber die Zeit gemittelt insgesamt geringer ist als bei den herk\u00f6mmlichen Antennen mit gleicher Leistung. Zudem k\u00f6nnen adaptive Antennen nicht gleichzeitig in alle Richtungen die maximal m\u00f6gliche Sendeleistung abstrahlen; die Sendeleistung wird f\u00fcr Signale, die in verschiedene Richtungen abgestrahlt werden, aufgeteilt. Dies wird mit einem Korrekturfaktor abgebildet, welcher abh\u00e4ngig ist von der Anzahl der separat ansteuerbaren Antenneneinheiten (Sub-Arrays) und die Belastung auf 6 Minuten ausmittelt. Je h\u00f6her die Anzahl der Sub-Arrays ist, desto gr\u00f6sser f\u00e4llt die Korrektur aus. Die so korrigierte Sendeleistung entspricht der bewilligten Sendeleistung, welche im Standortdatenblatt eingetragen wird, und ist massgebend f\u00fcr die Berechnung der Einhaltung des Anlagegrenzwertesan den relevanten OMEN.\rDer Korrekturfaktor wurde aufgrund statistischer Studien und Messungen festgelegt. Aufgrund der gew\u00e4hlten Festlegung des Korrekturfaktors k\u00f6nnen Leistungsspitzen auftreten, welche \u00fcber die bewilligte Sendeleistung hinausgehen. Mit der automatischen Leistungsbegrenzung wird (nur, aber immerhin) verhindert, dass die \u00fcber einen Zeitraum von 6 Minuten gemittelte Sendeleistung die bewilligte Sendeleistung \u00fcberschreitet. Damit liegen auch Leistungsspitzen immer noch deutlich unter dem Immissionsgrenzwert. Da unterhalb der Immissionsgrenzwerte kein kausaler Zusammenhang f\u00fcr unerw\u00fcnschte gesundheitliche Auswirkungen nachgewiesen ist, bleibt der vorsorgliche Gesundheitsschutz auch mit der Einf\u00fchrung des Korrekturfaktors gewahrt. Dessen Regelung auf Stufe Bundesverordnung ist schliesslich nicht zu beanstanden.\r\rAbweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:31:51", "Checksum": "da278e6c6e631cf23cf62ea8e6812de5"}