{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-24", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00255_2022-11-24.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222842&W10_KEY=13955792&nTrefferzeile=76&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "27caa1597b6661e47a243e4d02c44649"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00255"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 24.11.2022  VB.2022.00255"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 24.11.2022  VB.2022.00255"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 24.11.2022  VB.2022.00255"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | Anstand und Sachlichkeit im Umgang mit Gerichten [Die Aufsichtskommission sanktionierte den Beschwerdef\u00fchrer wegen Verstosses gegen Art. 12 lit. a BGFA mit einer Busse von Fr. 5'000.-, weil er ein pers\u00f6nlichkeitsverletzendes Schreiben an den Verfahrensleiter eines Strafverfahrens gerichtet hatte.]    Keine Durchf\u00fchrung einer m\u00fcndlichen Verhandlung (E. 2). Die berufsrechtliche Sanktionierung ist unabh\u00e4ngig von einer gerichtspolizeilichen Disziplinierung zu pr\u00fcfen (E. 3.4). Die Eingabe des Beschwerdef\u00fchrers sprengt den Rahmen zul\u00e4ssiger - oder gar gebotener - scharfer Kritik und stellt einen Angriff ohne jeglichen erkennbaren Nutzen f\u00fcr die eigene Klientschaft dar. Sie ist geeignet, das Vertrauen in die F\u00e4higkeit der Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte zu untergraben, Verfahren sachlich sowie mit der gebotenen professionellen Distanz zu f\u00fchren, unn\u00f6tige Emotionalisierungen zu vermeiden und Meinungsverschiedenheiten mit Amtspersonen sachbezogen sowie in den daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehenden Verfahren auszutragen (E. 5.1). Allf\u00e4llige Verfahrensfehler sind keine taugliche Rechtfertigung, die beruflichen F\u00e4higkeiten von Gerichtspersonen und ihre Berufsethik unn\u00f6tig beleidigend infrage zu stellen, sondern sind im Rahmen der daf\u00fcr zur Verf\u00fcgung stehenden Rechtsmittel und -behelfe zu r\u00fcgen (E. 5.2). Sachverhaltsabkl\u00e4rungen \u00fcber das angebliche Fehlverhalten des Verfahrensleiters er\u00fcbrigen sich (E. 6.1 ff.), und aus dem Verzicht auf entsprechende Beweisabnahmen folgt keine Befangenheit der Aufsichtskommission (E. 6.4). Das Verfahren richtet sich nicht nach der Strafprozessordnung (E. 6.5). Die Sanktionsbemessung ist nicht rechtsfehlerhaft (E. 7).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:16:36", "Checksum": "7e772c68b1341177bff152ffecbdac89"}