{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-06-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00262_2022-06-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222410&W10_KEY=13955804&nTrefferzeile=32&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "14112d8abab3462ee551cc639a33e2c1"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00262"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.06.2022  VB.2022.00262"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.06.2022  VB.2022.00262"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.06.2022  VB.2022.00262"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "F\u00fchrerausweisentzug | Auffahrunfall. Ein Lenker muss seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden. Er hat gegen\u00fcber allen Strassenben\u00fctzern einen ausreichenden Abstand zu wahren. Ausreichend ist jener Abstand, der es dem nachfahrenden Fahrzeugf\u00fchrer erlaubt, sein Fahrzeug auch bei \u00fcberraschendem Bremsen des voranfahrenden Fahrzeugs ohne Kollision und Gef\u00e4hrdung anderer rechtzeitig anzuhalten (E. 3.2). Als der Motorradfahrer stark vor dem Beschwerdef\u00fchrer bremste, kollidierte dieser von hinten mit dem Motorradfahrer. Aufgrund dieser Kollision muss davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdef\u00fchrer nicht gen\u00fcgend aufmerksam fuhr und/oder nicht den erforderlichen Abstand zum Motorradfahrer einhielt. Auffahrunf\u00e4lle k\u00f6nnen insbesondere bei den Insassen des voranfahrenden Fahrzeugs zu schweren Verletzungen f\u00fchren. Angesichts dessen kann die vom Beschwerdef\u00fchrer geschaffenen Gefahr f\u00fcr die Sicherheit anderer nicht mehr als leicht eingestuft werden. Ein eventuelles Mitverschulden des Motorradfahrers mindert das Verschulden des Beschwerdef\u00fchrers nicht (E. 3.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:58:29", "Checksum": "45f1519c722d677b718633064eacc2b1"}