{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-10-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00322_2022-10-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222715&W10_KEY=13955797&nTrefferzeile=70&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "faf725ec7e0f9b77913d0700765d383a"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00322"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.10.2022  VB.2022.00322"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.10.2022  VB.2022.00322"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.10.2022  VB.2022.00322"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufnahme in das schweizerische Personenstandsregister INFOSTAR und Ehevorbereitung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein ghanaischer Staatsangeh\u00f6riger, ersuchte 2019 das Zivilstandsamt um Durchf\u00fchrung des Vorbereitungsverfahrens f\u00fcr die Eheschliessung. Das Zivilstandsamt leitete in der Folge die Geburtsurkunde des Beschwerdef\u00fchrers und seine Ledigkeitsbescheinigung zur Echtheitspr\u00fcfung an die Schweizer Vertretung in Ghana weiter, welche die Beglaubigung der Unterlagen veweigerte, da die Identit\u00e4t des Beschwerdef\u00fchrers nicht eindeutig gekl\u00e4rt sei. Im Jahr 2021 verweigerte das Zivilstandsamt dem Beschwerdef\u00fchrer die Aufnahme in das schweizerische Personenstandsregister. Im Rekursverfahren reichte der Beschwerdef\u00fchrer Kopien eines neu ausgestellten ghanaischen Reisepasses ein.] Die durch den Bericht der Vertrauensperson der Schweizer Botschaft in Ghana aufgeworfenen Zweifel an der Identit\u00e4t des Beschwerdef\u00fchrers w\u00e4ren seit dem Vorliegen eines ghanaischen Reisepasses ausger\u00e4umt, wenn sich der Reisepass des Beschwerdef\u00fchrers als echt best\u00e4tigen w\u00fcrde. Die durch das Verwaltungsgericht get\u00e4tigten Sachverhaltsabkl\u00e4rungen haben sodann keine Umst\u00e4nde hervorgebracht, aus denen hervorginge, dass der Beschwerdef\u00fchrer bereits unter einer anderen Identit\u00e4t in die Schweiz eingereist w\u00e4re. Somit w\u00e4re die Identit\u00e4t des Beschwerdef\u00fchrers nachgewiesen, und der Beschwerdegegner w\u00e4re gehalten, das Aufnahmeverfahren des Beschwerdef\u00fchrers in das Personenstandsregister sowie das Ehevorbereitungsverfahren der Beschwerdef\u00fchrenden fortzusetzen (E. 3.2). Teilweise Gutheissung. R\u00fcckweisung an den Beschwerdegegner."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:09:19", "Checksum": "e48c25a302c47b2cc52a0cd02f45f5e7"}