{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-03-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00326_2023-03-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223065&W10_KEY=13955788&nTrefferzeile=20&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8d13a69388fb7a282e85a9d204a5c71d"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00326"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00326"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00326"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00326"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fristlose Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses | [Die Stadtpolizei Z\u00fcrich entliess die Beschwerdef\u00fchrerin fristlos, nachdem sich diese trotz f\u00f6rmlicher Mahnung geweigert hatte, ihren gesundheitlich begr\u00fcndeten Maskentragdispens vertrauens\u00e4rztlich abkl\u00e4ren zulassen.] Sofern der Beschwerdef\u00fchrerin das Tragen einer Maske tats\u00e4chlich nicht m\u00f6glich war, war sie in Bezug auf gewisse Aufgaben arbeitsunf\u00e4hig. Da das von ihr eingereichte \u00e4rtzliche Zeugnis sich einzig auf den \u00f6ffentlichen Verkehr bezieht und zum massgebenden Zeitpunkt bereits mehrere Monate alt war, bestanden berechtigte Zweifel an dessen Richtigkeit. Diese wurden durch die generell ablehnende Haltung der Beschwerdef\u00fchrerin gegen\u00fcber der Maskentragpflicht verst\u00e4rkt. Die Anordnung einer vertrauens\u00e4rztlichen Untersuchung war daher rechtm\u00e4ssig. Die Beschwerdef\u00fchrerin verletzte ihre Dienst- und Treuepflicht, indem sie sowohl die weisungskonforme Ausf\u00fchrung ihrer Aufgaben als auch die entsprechende vertrauens\u00e4rztliche Untersuchung verweigerte. Die fristlose K\u00fcndigung ist angesichts der Vorbildfunktion der Beschwerdef\u00fchrerin und ihrer beharrlichen Weigerung, die Weisungen der Stadtpolizei umzusetzen, verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:25:39", "Checksum": "473f6e43b10cea2c66a47d020bcd3a57"}