{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-10", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00336_2022-11-10.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222779&W10_KEY=13955797&nTrefferzeile=17&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "58606f9f07df1ca21f7ebd6e57e0e289"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00336"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 10.11.2022  VB.2022.00336"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 10.11.2022  VB.2022.00336"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 10.11.2022  VB.2022.00336"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung der Niederlassungsbewilligung | [Die Beschwerdef\u00fchrerin ist seit Februar 2016 mit einem schweizerisch-deutschen Doppelb\u00fcrger verheiratet und lebt mit ihm im Kanton Z\u00fcrich; der Beschwerdegegner verweigerte ihr die Niederlassungsbewilligung, weil sie noch keine f\u00fcnf Jahre in ehelicher Gemeinschaft mit ihrem Mann lebe und f\u00fcr eine vorzeitige Einb\u00fcrgerung nicht gen\u00fcgend integriert sei.] Die Niederschrift vom 19. Dezember 1953 zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland \u00fcber Niederlassungsfragen vermittelt zwar nicht nur deutschen Staatsangeh\u00f6rigen, sondern auch ihren Ehegatten nach einem ununterbrochenen ordnungsgem\u00e4ssen Aufenthalt von f\u00fcnf Jahren in der Schweiz einen Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung; der betreffende Anspruch ist jedoch davon abh\u00e4ngig, dass die Eheleute w\u00e4hrend dieser Zeit miteinander in einer Haushaltsgemeinschaft gelebt haben (E. 2.2), was bei der Beschwerdef\u00fchrerin und ihrem Ehemann nicht der Fall ist (E. 2.3). Die Vorinstanz hat ihr Ermessen nicht verletzt, wenn sie der Beschwerdef\u00fchrerin unter Hinweis auf ihre Straff\u00e4lligkeit und die ansonsten nicht besonders gelungene Integration die vorzeitige Erteilung der Niederlassungsbewilligung verweigerte (E. 3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:10:24", "Checksum": "c3d89325a77d9c736ea06e25edd4c3c1"}