{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-12-05", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00347_2024-12-05.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224553&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "291432d36383413a69788ec88ea2c322"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00347"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 05.12.2024  VB.2022.00347"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 05.12.2024  VB.2022.00347"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 05.12.2024  VB.2022.00347"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufforderung zur Einreichung eines Baugesuchs | [Die Beschwerdegegnerin forderte die Beschwerdef\u00fchrerin 1 (Eigent\u00fcmerin) sowie den Beschwerdef\u00fchrer 2 (Zustandsst\u00f6rer) zur Einreichung eines nachtr\u00e4glichen Baugesuchs betreffend Aufstellen und Nutzung eines Wagens zur hobbym\u00e4ssigen Tierhaltung sowie zur Einreichung eines nachtr\u00e4glichen Baugesuchs bzw. alternativ zur Durchf\u00fchrung eines Augenscheins betreffend eine von den Beschwerdef\u00fchrenden bestrittene Umnutzung einer ehemaligen landwirtschaftlichen \u00d6konomiebaute auf.] Die zur Behebung eines baupolizeiwidrigen Zustands erforderlichen Massnahmen k\u00f6nnen alternativ oder kumulativ von jedem Verhaltens- oder Zustandsst\u00f6rer verlangt werden. Die Beh\u00f6rde hat sich bei ihrer Wahl am Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeitsprinzip und dem Gebot effektiver und schneller Gefahrenbeseitigung zu orientieren. Aufgrund der bereits rechtskr\u00e4ftigen gerichtlichen Beurteilung der Verfahrenser\u00f6ffnung gegen\u00fcber der Beschwerdef\u00fchrerin 1 erweist sich der nachtr\u00e4gliche Miteinbezug des Beschwerdef\u00fchrers 2 in das nachtr\u00e4gliche Bewilligungsverfahren als unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 2). Stellt eine Baubeh\u00f6rde fest, dass eine Baute oder Anlage ohne Baubewilligung errichtet oder ge\u00e4ndert wurde, so hat sie, vor der Anordnung von Wiederherstellungsmassnahmen, von Amtes wegen zu pr\u00fcfen, ob die ausgef\u00fchrten Arbeiten nachtr\u00e4glich bewilligt werden k\u00f6nnen. Ein nachtr\u00e4gliches Baugesuch im Sinn eines f\u00f6rmlichen Antrags um Pr\u00fcfung der Bewilligungsf\u00e4higkeit der Baute ist daf\u00fcr nicht notwendig. Die Baubeh\u00f6rde kann den St\u00f6rer jedoch zur Mitwirkung bei der Sachverhaltsfeststellung mittels Einreichung eines nachtr\u00e4glichen Bewilligungsgesuchs verpflichten. Die Vorpr\u00fcfung eines solchen Gesuchs richtet sich sinngem\u00e4ss nach \u00a7 313 Abs. 1 PBG (E. 3). Die Beschwerdef\u00fchrerin 1 hat keinen Anspruch, vor Durchf\u00fchrung eines Augenscheins die Kriterien definiert zu erhalten, nach denen sich das Bestehen einer allf\u00e4lligen bewilligungspflichtigen Umnutzung der \u00d6konomiebaute beurteilt (E. 4). Offengelassen, ob sich die Aufforderung zur Einreichungeines nachtr\u00e4glichen Baugesuchs durch verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahmen vollstrecken l\u00e4sst. Hinsichtlich der im Raum stehenden Umnutzung der \u00d6konomiebaute erweist sich die Androhung einer ersatzvornahmeweisen Ausarbeitung eines nachtr\u00e4glichen Baugesuchs als unzweckm\u00e4ssig und ist aufzuheben. Zur \u00dcberpr\u00fcfung des Vollzugs der bereits rechtskr\u00e4ftig beurteilten Wiederherstellungsverpflichtung kommt insbesondere die Vornahme einer Baukontrolle im Sinn von \u00a7 327 Abs. 2 PBG infrage. Sollte die Beschwerdef\u00fchrerin 1 die Durchf\u00fchrung einer solchen Kontrolle weiterhin verweigern bzw. zu verhindern suchen, so sind gegebenenfalls geeignete Vollstreckungsmassnahmen zu pr\u00fcfen (E. 5).\r\rTeilweise Gutheissung in Bezug auf die Beschwerdef\u00fchrerin 1. Gutheissung in Bezug auf den Beschwerdef\u00fchrer 2."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 00:46:34", "Checksum": "513eb10464dfa80ca05ab0ca0b83de3e"}