{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-06-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00352_2023-06-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223314&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=4&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "e8b767e73db9ce7bc6f5ceaeb30f5e6e"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00352"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.06.2023  VB.2022.00352"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.06.2023  VB.2022.00352"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.06.2023  VB.2022.00352"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: R\u00fcckerstattung nach subsidi\u00e4rer Kostengutsprache f\u00fcr Aufenthalt im Frauenhaus. [Die Sozialbeh\u00f6rde leistete subsidi\u00e4re Kostengutsprache f\u00fcr einen Aufenthalt der Beschwerdef\u00fchrerin im Frauenhaus. Mangels belegter Mittellosigkeit verpflichtete die Sozialbeh\u00f6rde die Beschwerdef\u00fchrerin zur R\u00fcckerstattung der \u00fcber die Opferhilfe hinausgehenden Leistungen f\u00fcr die Unterbringung.] Kantonale Praxis zur Finanzierung von Frauenhausaufenthalten (E. 2.2). Bei der f\u00fcr den Aufenthalt im Frauenhaus geleisteten Kostengutsprache handelt es sich um eine Leistungsart der wirtschaftlichen Hilfe, welche nur im Fall der Mittellosigkeit der betroffenen Person zu gew\u00e4hren ist. Da \u00fcber solche Gesuche in der Regel sehr rasch entschieden werden muss, kann die Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Gew\u00e4hrung der subsidi\u00e4ren Kostengutsprache f\u00fcr eine bereits begonnene Unterbringung allenfalls noch nicht detailliert abgekl\u00e4rt worden sein (E. 4.1). Trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung seitens der Sozialbeh\u00f6rde reichten die Beschwerdef\u00fchrerin und ihr Ehemann keine Unterlagen zur Belegung ihrer finanziellen Situation ein (E. 4.3). Die Notlage der Beschwerdef\u00fchrerin war in diesem Zeitpunkt jedoch bereits verstrichen, weshalb auch eine umfassende Mitwirkung erwartet werden durfte (E. 4.5), wobei das Einreichen von Unterlagen wie die Steuererkl\u00e4rung verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und zumutbar war (E. 4.7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:33:42", "Checksum": "81fa86e712e6d4aa3c51dbc7d1d4ff64"}