{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-07-28", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00361_2022-07-28.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222553&W10_KEY=13955800&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7d820c4cbed882226d8a92209182e684"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00361"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 28.07.2022  VB.2022.00361"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 28.07.2022  VB.2022.00361"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 28.07.2022  VB.2022.00361"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schulpsychologische Abkl\u00e4rung | Die Beschwerdegegnerin ist verpflichtet, den Sohn der Beschwerdef\u00fchrenden im Hinblick auf dessen k\u00fcnftige Schulung schulpsychologisch abkl\u00e4ren zu lassen. Dass sie den Beschwerdef\u00fchrenden im Sommer 2021 \u2013 im Sinn eines Entgegenkommens \u2013 auf ihren Vorschlag hin gestattete, ihren Sohn beim KJPP psychologisch abkl\u00e4ren zu lassen, befreite die Beschwerdegegnerin nicht von ihrer Verpflichtung, den aktuellen individuellen Bedarf des Knaben und die Massnahmen, mit denen diesem Bedarf am besten begegnet werden kann, in Erfahrung zu bringen. Es ist deshalb nicht zu beanstanden, ja war im Interesse des Kindes vielmehr dringend geboten, dass die Beschwerdegegnerin Ende November 2021 aktiv wurde und selbst das Erforderliche f\u00fcr eine schulpsychologische Abkl\u00e4rung des Sohns der Beschwerdef\u00fchrenden in die Wege leitete, nachdem diese ihren Sohn bis dahin nicht beim KJPP angemeldet hatten (zum Ganzen E. 3.2). In der betreffenden Anordnung ist kein Verstoss gegen das Prinzip des Vertrauensschutzes zu erblicken, vielmehr verhielten sich die Beschwerdef\u00fchrenden selbst treuwidrig (E. 3.3). Kostenauflage infolge Mutwilligkeit der Beschwerde (E. 5). Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten ist."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:03:35", "Checksum": "af527674c5fc97cb53b88b6e075e30d9"}