{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-10-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00375_2022-10-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222873&W10_KEY=13955797&nTrefferzeile=69&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f752264a46d05246e4bd588e04b02b36"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00375"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.10.2022  VB.2022.00375"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.10.2022  VB.2022.00375"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.10.2022  VB.2022.00375"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Ausschluss wegen versp\u00e4teter Einreichung des Angebots. Nach der Rechtsprechung gilt nicht nur die versp\u00e4tete, sondern auch die Abgabe am falschen Ort als wesentlicher Formfehler, welcher zum Ausschluss eines Angebots f\u00fchrt, auch wenn dies in \u00a7 4a Abs. 1 lit. b IV\u00f6B-BeitrittsG nicht explizit angef\u00fchrt wird. Dies muss nicht nur f\u00fcr den Pr\u00e4qualifikationsantrag im selektiven Verfahren, sondern auch f\u00fcr Offerteingaben in offenen Verfahren gelten, was sich ohne Weiteres auch aus \u00a7 13 Abs. 1 lit. j sowie \u00a7 24 Abs. 1 und 2 SubmV ergibt, wo ebenfalls Zeit und Ort genannt werden (E. 2.1.2.). Vorliegend wurde gem\u00e4ss Sendungsverfolgung das Angebot der Beschwerdef\u00fchrerin am Montag, 20. Juni 2022, um 9.18 Uhr im Ablagefach der Beschwerdegegnerin bei der Sihlpost zugestellt. Es ist jedoch erst am 21. Juni 2022 um 8.25 Uhr durch den internen Postdienst an die Adresse der Beschwerdegegnerin \u00fcberbracht worden. Die Beschwerdegegnerin hat insbesondere am letzten Eingabetag mit dem (postalischen) Eingang von Offerten zu rechnen. So wie eine Partei in einem Verfahrens oder Prozessrechtsverh\u00e4ltnis verpflichtet ist, sich so zu verhalten, dass die Zustellungen an sie gelangen k\u00f6nnen, muss dies auch f\u00fcr Vergabebeh\u00f6rden gelten. Der interne Postdienst ist als Hilfsperson der Beschwerdegegnerin zu qualifzieren, weshalb dessen Turnus nicht als Begr\u00fcndung f\u00fcr die versp\u00e4tete Einreichung eines Angebots dienen kann (E. 2.3). Gutheissung und R\u00fcckweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:09:20", "Checksum": "5a02cf977691631550911bcd8a05984b"}