{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00403_2022-11-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222802&W10_KEY=13955792&nTrefferzeile=95&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "b83d3017e75a5a6a607bbf269f341b21"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00403"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.11.2022  VB.2022.00403"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.11.2022  VB.2022.00403"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.11.2022  VB.2022.00403"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kosten\u00fcbernahme Mittwochnachmittagsbetreuung | [Der Sohn der Beschwerdegegnerschaft (Jahrgang 2017) wurde mit Trisomie 21 geboren. Er besucht an einem Tag pro Woche die Nachmittagsbetreuung in der Heilp\u00e4dagogischen Schule E (HPS E), wobei die Vorinstanz anordnete, dass die Schule die Kosten f\u00fcr die Betreuung direkt der Beschwerdef\u00fchrerin verrechnen k\u00f6nne und die Beschwerdegegnerschaft dieser Elternbeitr\u00e4ge von Fr. 46.80 zu bezahlen habe.] Die Beschwerdef\u00fchrerin ist von Gesetzes wegen verpflichtet, der Beschwerdegegnerschaft bzw. ihrem Sohn bei entsprechendem Bedarf ein Angebot f\u00fcr eine schulerg\u00e4nzende Betreuung bereitzustellen, und darf daf\u00fcr h\u00f6chstens kostendeckende Elternbeitr\u00e4ge erheben. Die HPS E kann der Beschwerdef\u00fchrerin daher die Kosten der streitgegenst\u00e4ndlichen Nachmittagsbetreuung direkt in Rechnung stellen, weil sie der Beschwerdegegnerschaft an ihrer statt ein geeignetes Betreuungsangebot zur Verf\u00fcgung stellt (zum Ganzen E. 5.1).  Was die Bemessung des von der Beschwerdegegnerschaft zu entrichtenden Beitrags anbelangt, fehlt es an einer gen\u00fcgenden gesetzlichen Grundlage. Die von der Vorinstanz gefundene L\u00f6sung, die allgemeinen Tarifbestimmungen der Gemeinde hilfsweise auch f\u00fcr die Bemessung der hier geschuldeten Beitr\u00e4ge heranzuziehen, erscheint allerdings mit Blick insbesondere auf das Verbot von Diskriminierungen gegen\u00fcber Menschen mit einer Behinderung als sachgerecht (E. 5.2).  Die Gerichtskosten werden in Anwendung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf die Gerichtskasse genommen (E. 7). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:16:13", "Checksum": "1c619aa2bfe666a72140562a59419124"}