{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-04-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00428_2023-04-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223194&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "831e442720408f6c3db845816682c345"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00428"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.04.2023  VB.2022.00428"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.04.2023  VB.2022.00428"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.04.2023  VB.2022.00428"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe. [R\u00fcckerstattung unrechtm\u00e4ssig bezogener wirtschaftlicher Hilfe.] Zu den eigenen Mitteln geh\u00f6ren nach \u00a7 16 Abs. 2 lit. a SHV alle Eink\u00fcnfte und das Verm\u00f6gen der hilfesuchenden Person (E. 2.1). Die Unterscheidung zwischen Einkommen und Verm\u00f6gen kn\u00fcpft grunds\u00e4tzlich an den formalen Zufluss an: Zufl\u00fcsse vor Beginn der Unterst\u00fctzung stellen Verm\u00f6gen, jene w\u00e4hrend der Unterst\u00fctzung Einnahmen dar. F\u00fcr die Qualifikation als Einnahme spielt keine Rolle, ob die unterst\u00fctzte Person die Leistungen f\u00fcr einen Zeitraum erh\u00e4lt, w\u00e4hrend dessen sie von der Sozialhilfe (noch) nicht unterst\u00fctzt wurde. Nach dem Bedarfsdeckungsprinzip ist nicht der Entstehungszeitpunkt des Anspruchs, sondern die effektive Realisierung w\u00e4hrend der Dauer der Unterst\u00fctzung massgebend. Als Konsequenz sind Nachzahlungen wie etwa Steuerr\u00fcckerstattungen oder Nachzahlungen von Lohn oder Sozialleistungen grunds\u00e4tzlich nicht als Verm\u00f6gen mit entsprechendem Freibetrag, sondern als Einnahmen zu qualifizieren (E. 2.2.3). Die der Beschwerdef\u00fchrerin von der Verwaltung ihrer Wohnung zur\u00fcckerstatteten Nebenkosten sind vollst\u00e4ndig als Einnahme zu qualifizieren und nicht \u2013 auch nicht teilweise \u2013 als vor der Unterst\u00fctzung bestehendes Verm\u00f6gen (E. 4.2). Abweisung, soweit Eintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:32:37", "Checksum": "db21b2d72426c837390462570e93f511"}