{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-04-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00441_2024-04-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223995&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=18&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "86bd58fe3ef598cc55677a40dbf72035"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00441"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.04.2024  VB.2022.00441"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.04.2024  VB.2022.00441"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.04.2024  VB.2022.00441"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "beh\u00f6rdliche Massnahmen der Ungezieferbek\u00e4mpfung | Die Verf\u00fcgung der Beschwerdegegnerin ist vorliegend nur anfechtbar und nicht nichtig. Die Verf\u00fcgungskompetenz des Gemeinwesens umschliesst auch die Befugnis zur Androhung einer Beugestrafe nach Art. 292 StGB und einer Ersatzvornahme. Eine spezialgesetzliche Grundlage ist nicht erforderlich (E. 2). Will das Gemeinwesen Massnahmen zur Ungezieferbek\u00e4mpfung gest\u00fctzt auf \u00a7 53 Abs. 1 GesG sowie \u00a7 17 Abs. 1 und 2 Verordnung Wohnhygiene i.V.m. \u00a7 53 Abs. 3 GesG anordnen, so hat es den Untersuchungsgrundsatz zu beachten und tr\u00e4gt die Beweislast. Vorliegend ist nicht rechtsgen\u00fcglich erstellt, ob im Haus der Beschwerdef\u00fchrerin Tauben nisten, welche zu einem Problem mit der Wohnhygiene f\u00fchren k\u00f6nnten. \u00dcberhaupt nicht erstellt ist, ob auch weiteres Ungeziefer oder Ratten im Haus leben. Somit wurde der Sachverhalt fehlerhaft und ungen\u00fcgend erstellt (E. 3.1 und 4). Weiter verletzte die Beschwerdegegnerin das rechtliche Geh\u00f6r der Beschwerdef\u00fchrerin, indem sie einen informellen Augenschein durchf\u00fchrte. Da diese \"Kontrolle\" auch nicht protokolliert wurde, verletzte die Beschwerdegegnerin sodann ihre Aktenf\u00fchrungspflicht (E. 3.2 f. und 4.3). Die Beschwerde ist gutzuheissen (E. 5)."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:41:42", "Checksum": "53a522e10786b0c5208c04f3689a9814"}