{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-06-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00446_2024-06-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224136&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=13&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "312fa53db5511d7ae49d9aa810dbddb2"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00446"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.06.2024  VB.2022.00446"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.06.2024  VB.2022.00446"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.06.2024  VB.2022.00446"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung ausserhalb der Bauzone. Herabsetzung der Firsth\u00f6he eines neuen Schafstalls (Landwirtschaftszone) um 1 m und Einreichung revidierter Pl\u00e4ne betreffend die im Schafstall geplante Treppe. Die Vorinstanz erkannte im Anschluss an ihren Augenschein, dass die Herabsetzung der Firsth\u00f6he von 8,3 m auf 7,3 m aus Gr\u00fcnden der landschaftlichen Einordnung \u00fcberzeuge. Der projektierte Schafstall sei zwar \u00e4hnlich hoch wie die bestehende Remise, wirke jedoch h\u00f6her und sei deswegen zu verkleinern. Dem ist beizupflichten: Das Bauvorhaben ragt noch weiter in das offene Wiesland hinein und erscheint bez\u00fcglich seiner Lage und Dimensionierung eher als Fremdk\u00f6rper. Entgegen dem Beschwerdef\u00fchrer l\u00e4sst sich nicht sagen, der Neubau sei \"orts\u00fcblich und den umliegenden Geb\u00e4uden angepasst\". Die vom Beschwerdef\u00fchrer angerufene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach allein gest\u00fctzt auf \u00a7 238 PBG keine generelle Herabsetzung des nach der BZO zul\u00e4ssigen Bauvolumens verlangt werden kann, bezieht sich auf das Bauen innerhalb der Bauzonen. Solche Bestimmungen f\u00fcr die Landwirtschaftszone fehlen in der betreffenden BZO. Das f\u00fcr Bauten in der Landwirtschaftszone zul\u00e4ssige Volumen ergibt sich somit allein aus den raumplanungsrechtlichen Kriterien von Art. 16 RPG und der allgemeinen Gestaltungsvorschrift von \u00a7 238 PBG (E. 4.4.2). Die Nutzung des Schafstalls wird durch die Reduktion auch nicht unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig erschwert oder gar verunm\u00f6glicht. Es besteht kein Anspruch auf die Verwendung optimaler Maschinen und Ger\u00e4te, deren Ausmasse bestimmte Raumh\u00f6hen erfordern (E. 4.4.3). Da sich die Reduktion der Firsth\u00f6he als rechtm\u00e4ssig erweist, ist der Beschwerdef\u00fchrer ohnehin verpflichtet, Revisionspl\u00e4ne zu erstellen, was auch Auswirkungen auf die geplante Treppe hat (E. 5.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:41:48", "Checksum": "9c581b2fb7f9c90bb3012b8b9e10853a"}