{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-10-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00466_2022-10-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222714&W10_KEY=13955797&nTrefferzeile=71&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3ef5941f53ee9ba61ff694b78d810e65"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00466"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.10.2022  VB.2022.00466"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.10.2022  VB.2022.00466"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.10.2022  VB.2022.00466"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kurzaufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein ghanaischer Staatsangeh\u00f6riger, reiste 2019 erneut in die Schweiz ein. Er ersuchte um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung seiner Heirat mit einer Schweizer B\u00fcrgerin. Der Beschwerdegegner verweigerte dem Beschwerdef\u00fchrer sinngem\u00e4ss den prozeduralen Aufenthalt w\u00e4hrend des Verfahrens bez\u00fcglich Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung.] Der Beschwerdef\u00fchrer hat vor \u00fcber drei Jahren um Durchf\u00fchrung des Ehevorbereitungsverfahrens ersucht und in der Folge seine Geburtsurkunde, seine Ledigkeitsbescheinigung und weitere ben\u00f6tigte Formulare und Dokumente vorgelegt. Zudem beschritt er gegen die Verweigerung seiner Eintragung in das Personenstandsregister aufgrund seiner nicht zweifelsfrei feststellbaren Identit\u00e4t den Rechtsmittelweg, wobei er auch Kopien seines neu ausgestellten ghanaischen Reisepasses einreichte. Folglich hat die Eheschliessung nunmehr als absehbar zu gelten (E. 3.4). Unter Ber\u00fccksichtigung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots und der aus dem Recht auf Ehe abgeleiteten positiven Gew\u00e4hrleistungspflicht, dem Beschwerdef\u00fchrer die Eheschliessung zu erm\u00f6glichen, ist der Beschwerdegegner anzuweisen, sogleich materiell \u00fcber das Gesuch des Beschwerdef\u00fchrers um Erteilung einer Kurzaufenthaltsbewilligung zu entscheiden (E. 3.5).  Teilweise Gutheissung. R\u00fcckweisung an den Beschwerdegegner."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:09:18", "Checksum": "4aa9ec80c11b410d868c7894f399ea1e"}