{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-03-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00479_2023-03-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223075&W10_KEY=13955788&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "bb337b266ca6613202a8deadd0a07b91"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00479"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00479"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00479"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00479"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung (Photovoltaikanlage) | Auslegung eines Schutzvertrags. F\u00fcr die Auslegung der als verwaltungsrechtlicher Vertrag konstituierten Schutzvereinbarung ist analog zur Auslegung privatrechtlicher Vertr\u00e4ge in erster Linie auf den \u00fcbereinstimmenden wirklichen Willen der Parteien abzustellen (subjektive Vertragsauslegung). Ist ein \u00fcbereinstimmender Parteiwille nicht feststellbar, ist der Vertrag nach dem Vertrauensgrundsatz auszulegen (objektivierte Vertragsauslegung). In Zweifelsf\u00e4llen ist zu vermuten, dass die Verwaltung nicht bereit ist, etwas zu vereinbaren, was mit den von ihr zu wahrenden \u00f6ffentlichen Interessen und der einschl\u00e4gigen Gesetzgebung im Widerspruch steht (E. 3.2.1). Im Schutzvertrag findet sich nur eine Regelung, die auf die Erstellung der Solaranlage Anwendung findet: \"Das Mehrzweckbauernhaus darf [\u2026] weder durch \u00c4nderungen noch durch Unterhaltsarbeiten in seinem bauk\u00fcnstlerischen und ortsbaulichen Charakter beeintr\u00e4chtigt werden.\" (...) Zumal das Dach des \u2013 aus bauk\u00fcnstlerischer Sicht mit Blick auf den Eigenwert relevanten \u2013 Wohnhauses nicht betroffen ist, das \u00d6konomiedach f\u00fcr das Ortsbild nicht bedeutend ist und die ortsbaulich erhaltenswerte Hofsituation unver\u00e4ndert erhalten bleibt, erscheint es dennoch \u00fcberzeugend, dass die Vorinstanz nicht von einer Beeintr\u00e4chtigung des bauk\u00fcnstlerischen und ortsbaulichen Charakters des Mehrzweckbauernhauses als solchen ausgegangen ist (E. 3.2.5).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:25:45", "Checksum": "887f842fdd557c1877edd295bfbac8d4"}