{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-08-31", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00481_2023-08-31.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223488&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=61&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "606a0ea32c650c701347b040c2b9374e"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00481"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 31.08.2023  VB.2022.00481"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 31.08.2023  VB.2022.00481"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 31.08.2023  VB.2022.00481"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung Mobilfunkanlage | Mobilfunkanlage. Im heutigen Zeitpunkt besteht gem\u00e4ss Bundesgericht keine Veranlassung, die Tauglichkeit der QS-Systeme zu verneinen. Es gen\u00fcgt, dass im QS-System neben der Sendeleistung \u00fcberpr\u00fcft wird, dass die Ausrichtung des umh\u00fcllenden Antennendiagramms mit der Montagerichtung der Antenne \u00fcbereinstimmt (E. 3.2). Es k\u00f6nnen Abnahmemessungen durchgef\u00fchrt werden. Das Parteigutachten der Beschwerdef\u00fchrenden vermag die Ausf\u00fchrungen im Technischen Bericht des METAS nicht in Zweifel zu ziehen (E. 4.2). F\u00fcr die NIS-Berechnungen bei OMEN ist bei Innenr\u00e4umen die folgende H\u00f6he zu verwenden: 1,5 m \u00fcber dem Fussboden des betreffenden Stockwerks (E. 5.2.2). Aufgrund der nachvollziehbaren Berechnungen der Beschwerdegegnerin 2 ist von einer elektrischen Feldst\u00e4rke von weniger als 80 % des Anlagegrenzwertes auszugehen (E. 5.3). In der Regel wird bei der Reflexion nur ein Teil der Energie der einfallenden Strahlung reflektiert (sog. partielle oder teilweise Reflexion). Wie viel reflektiert und wie viel Strahlung von einem Material absorbiert wird oder dieses durchdringt, h\u00e4ngt vom Material ab, auf das die Strahlung auftrifft, sowie vom Auftreffwinkel (E. 6.2.1). Das Freiraumausbreitungsmodell ber\u00fccksichtigt Reflexionen an Strukturoberfl\u00e4chen in der Umgebung einer Antenne nicht. Das BAFU ist sich bewusst, dass die Aussagekraft des bei der Berechnung verwendeten einfachen Freiraumausbreitungsmodells limitiert ist. Aus diesem Grund w\u00fcrden Abnahmemessungen empfohlen, wenn der berechnete Anlagegrenzwerte \u00fcber einer bestimmten Schwelle (80 %) liege (E. 6.2.2). Dem Fehlen der Ber\u00fccksichtigung der Reflexionen im Freiraumausbreitungsmodell bzw. dessen Schw\u00e4chen wird durch die Abnahmemessungen Rechnung getragen (E. 6.2.3). Eine Verletzung des Vorsorgeprinzips liegt nicht vor (E. 7).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:40:51", "Checksum": "fccb02d874b98a9a0e58a75fa12f17f0"}