{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-10-19", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00484_2022-10-19.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222723&W10_KEY=13955797&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "2b2c0ef4a924da410aa73536208efbfa"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00484"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 19.10.2022  VB.2022.00484"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 19.10.2022  VB.2022.00484"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 19.10.2022  VB.2022.00484"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung (Wiedererw\u00e4gung) | [Die Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid betreffend ein Gesuch um Wiedererw\u00e4gung eines 1981 geborenen kenianischen Beschwerdef\u00fchrers, dessen Niederlassungsbewilligung im Jahr 2014 widerrufen worden ist, wurde mangels entscheidwesentlicher \u00c4nderung des Sachverhalts oder der Rechtslage abgewiesen.]  Der Beschwerdef\u00fchrer ist in der Schweiz wiederholt straff\u00e4llig geworden und zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Seine Niederlassungsbewilligung wurde daher widerrufen und er wurde aus der Schweiz weggewiesen. Obschon \u00fcber sein Aufenthaltsrecht bereits rechtskr\u00e4ftig entschieden wurde, kann der Beschwerdef\u00fchrer grunds\u00e4tzlich jederzeit ein neues Bewilligungsgesuch einreichen (E. 2.1).  Zusammenfassend setzt der Anspruch auf Neubeurteilung voraus, dass sich der betroffene Ausl\u00e4nder w\u00e4hrend mindestens f\u00fcnf Jahren im Ausland bew\u00e4hrt hat oder sich der Sachverhalt oder die Rechtslage entscheidwesentlich ge\u00e4ndert haben und die Beweismittel, mit welchen eine materielle Neubeurteilung begr\u00fcndet wird, nicht bereits im Widerrufsverfahren oder bei fr\u00fcheren Wiedererw\u00e4gungsgesuchen h\u00e4tten eingebracht werden k\u00f6nnen (E. 2.4).  Auf das Gesuch um Neupr\u00fcfung war nach dem Gesagten mangels relevanter \u00c4nderung der Sach- und Rechtslage und mangels Bew\u00e4hrung im Ausland zu Recht nicht einzutreten (E. 3.10). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:09:34", "Checksum": "0e8f8bd46d9ee68d03e22aee57aeb0fb"}