{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-06-27", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00486_2024-06-27.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224130&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=15&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "35da1fec8ba1878f24ec6946843a5d53"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00486"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 27.06.2024  VB.2022.00486"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 27.06.2024  VB.2022.00486"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 27.06.2024  VB.2022.00486"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verkehrsanordnung | Verkehrsanordnung. [Der Beschwerdegegner ordnete wiedererw\u00e4gungsweise die Erstellung von 12 anstelle der urspr\u00fcnglich vorgesehenen 20 weissen Parkfelder an.] Bejahung der Legitimation des Beschwerdef\u00fchrers (E. 2.3). Eine Erkl\u00e4rung daf\u00fcr, weshalb \u2013 in Ab\u00e4nderung des Massnahmenplans \u2013 die Anzahl der Parkfelder ausschliesslich an der Strasse reduziert wurde, die s\u00fcdlich des Wohnorts des Beschwerdef\u00fchrers verl\u00e4uft, l\u00e4sst sich der Verf\u00fcgung der Beschwerdegegnerin und den Akten nicht entnehmen, ebenso wenig, welche Auswirkungen diese \u00c4nderung bzw. Reduktion auf das Verkehrsregime und die beabsichtigte Beruhigung und Verbesserung der Sicherheit des Verkehrs an dieser Strasse und im ganzen Quartier hat und ob sich eine Reduktion der Parkfelder trotz diesen allf\u00e4lligen Auswirkungen rechtfertigen l\u00e4sst. Zwar trifft es zu, dass der Kantonspolizei beim Erlass funktioneller Verkehrsanordnungen Ermessen zukommt und sie \u00fcber einen erheblichen Gestaltungsspielraum verf\u00fcgt. Dies entbindet sie jedoch nicht davon, ihre Anordnungen nachvollziehbar zu begr\u00fcnden, gerade wenn sie wie vorliegend ihre urspr\u00fcngliche Verf\u00fcgung in Wiedererw\u00e4gung zieht. Die Kantonspolizei verletzte damit das rechtliche Geh\u00f6r des Beschwerdef\u00fchrers. Die Sicherheitsdirektion h\u00e4tte diese Geh\u00f6rsverletzung heilen k\u00f6nnen, tat dies jedoch nicht (E. 4.2). Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung der Sache zur erg\u00e4nzenden Sachverhaltsfeststellung und zur neuen Entscheidung an die Sicherheitsdirektion."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:41:46", "Checksum": "c79c13ebc07317059bb5ebc596713011"}