{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-05-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00515_2023-05-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223229&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=36&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "281f43fa17fbc396ecdd93705878cf5c"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00515"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.05.2023  VB.2022.00515"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.05.2023  VB.2022.00515"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.05.2023  VB.2022.00515"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Inventarentlassung | Inventarbereinigung. Ein erfolgreiches Rechtsmittel gegen eine Inventarbereinigung f\u00fchrt zum Verbleib des Objekts im Inventar. Eine Schutzabkl\u00e4rung, aus der entweder die Unterschutzstellung oder die Inventarentlassung resultiert, ergeht nur dann, wenn die Eigent\u00fcmerschaft diese mittels eines Provokationsbegehrens explizit verlangt (dabei ist ein aktuelles Interesse glaubhaft zu machen: zum Beispiel konkrete Bauabsichten, Erbteilung, Verkauf) oder das inventarisierte Objekt potenziell gef\u00e4hrdet ist (E. 3.1).  Eine Entlassung zwecks Inventarbereinigung ist nur zul\u00e4ssig, wenn dem fraglichen Objekt bereits die Schutzf\u00e4higkeit abgehen w\u00fcrde bzw. die urspr\u00fcngliche Vermutung der Schutzw\u00fcrdigkeit nicht mehr gegeben w\u00e4re. (...) Vorliegend bestehen die Geb\u00e4ude noch, zu denen die Vorinstanz die Ensemblewirkung nachvollziehbar beschreibt. Blosse Zweifel daran, ob die Schutzw\u00fcrdigkeit gegeben ist \u2013 oder ob diese allenfalls mit dem Abbruch von Nachbarobjekten k\u00fcnftig nicht mehr gegeben sein wird \u2013, reichen f\u00fcr eine Entlassung im Rahmen einer Inventarbereinigung nicht aus. Es ist mithin nach wie vor von einer potenziellen Schutzw\u00fcrdigkeit auszugehen (E. 5.1.4).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:33:02", "Checksum": "4993d82ab02c68eff2824df2f4371630"}