{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-06-15", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00518_2023-06-15.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223310&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=5&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "749e32850a7d15f784af00ea40f53ea7"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00518"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 15.06.2023  VB.2022.00518"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 15.06.2023  VB.2022.00518"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 15.06.2023  VB.2022.00518"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Unterschutzstellung | Wiederherstellung einer teilweise ver\u00e4nderten Binnenstruktur sowie eines entfernten Kachelofens.  [Der Beschwerdef\u00fchrer im Verfahren VB.2022.00518 wehrt sich gegen die von der Vorinstanz verneinte Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der Wiederherstellung des nach dem Erwerb durch die aktuelle Eigent\u00fcmerin entfernten Kachelofens. Die Beschwerdef\u00fchrerin im Verfahren VB.2022.00575 wehrt sich gegen den mit vorinstanzlichem Urteil gegen\u00fcber dem kommunalen Unterschutzstellungsbeschluss (insbesondere um die vertikale Tragstruktur bzw. die dreiraumtiefe Grundriss- mit bauzeitlicher Erschliessungsstruktur) erweiterten Schutzumfang.] Vorliegend bestehen triftige Gr\u00fcnde im Sinn der Rechtsprechung, um von den beiden zur Kl\u00e4rung der Frage der Schutzw\u00fcrdigkeit des Objekts im Allgemeinen sowie des in der Stube befindlichen Kachelofens im Besonderen erstellten Amtsgutachten abzuweichen (E. 4). Schutzw\u00fcrdigkeit auch der vertikalen Tragstruktur des Geb\u00e4udeteils sowie der sich hieraus ergebenden dreiraumtiefen Grundrissstruktur. Das Objekt ist mit Bezug auf die nach Erwerb des Objekts ver\u00e4nderte Binnenstruktur wieder instandzustellen. Selbst eine eigentliche Wiederherstellung w\u00e4re insoweit als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig zu betrachten (E. 5). Die Vorinstanz hat den Kachelofen zu Recht als schutzw\u00fcrdig qualifiziert. Die Pflicht zur Wiederherstellung in Form der Einsetzung des entfernten Kachelofens oder eines diesem entsprechenden Modells erweist sich vorliegend als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 6). Gutheissung im Verfahren VB.2022.00518. Abweisung im Verfahren VB.2022.00575."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:33:40", "Checksum": "d347a18f79f92a612e77b5353ee86b65"}