{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-12-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00530_2022-12-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222885&W10_KEY=13955792&nTrefferzeile=42&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "8b9a1e35eca39b12ecdfc94b670356d6"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00530"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.12.2022  VB.2022.00530"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.12.2022  VB.2022.00530"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.12.2022  VB.2022.00530"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erl\u00f6schen bzw. Wiedererteilung der Niederlassungsbewilligung / Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein in der Schweiz niedergelassener serbischer Staatsangeh\u00f6riger, hielt sich l\u00e4nger als sechs Monate im Ausland auf. Er informierte das Migrationsamt vor Ablauf von sechs Monaten dar\u00fcber, dass er sich im Ausland in Haft befinde. Das Migrationsamt teilte ihm daraufhin mit, die Rechtsfolgen seines Auslandaufenthalts k\u00f6nnten gep\u00fcft werden, sobald er sich wieder in der Schweiz befinde.] Gest\u00fctzt auf die Auskunft des Migrationsamts durfte der Beschwerdef\u00fchrer davon ausgehen, dass er keine weiteren Schritte bez\u00fcglich seines Aufenthaltsrechts zu unternehmen habe. Nach dem Grundsatz des Vertrauensschutzes ist das vom Beschwerdef\u00fchrer einige Monate sp\u00e4ter gestellte Gesuch um Aufrechterhaltung seiner Niederlassungsbewilligung als rechtzeitig zu qualifizieren (E. 3). \u00dcber das Gesuch um Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung wurde noch nicht rechtskr\u00e4ftig entschieden und die Vorinstanzen nahmen bislang keine rechtsgen\u00fcgende Pr\u00fcfung des Gesuchs vor (E. 4 und 5). Gutheissung UP/URB Teilweise Gutheissung und R\u00fcckweisung an den Beschwerdegegner"}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:17:18", "Checksum": "9a6db9b6f64082cb246ef503b23d420f"}