{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-09-21", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00544_2023-09-21.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223523&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=57&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "f7faa466343d74c30cb3f5d4c5026b76"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00544"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 21.09.2023  VB.2022.00544"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 21.09.2023  VB.2022.00544"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 21.09.2023  VB.2022.00544"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Neubau von zwei Mehrfamilienh\u00e4usern in Gebiet eines privaten Gestaltungsplans.  Die private Beschwerdegegnerin bestreitet die Legitimation der Beschwerdef\u00fchrenden. Die Vorinstanz durfte ohne Weiteres an die vom Verwaltungsgericht entwickelte Praxis ankn\u00fcpfen, wonach im Sinne einer Richtlinie eine direkt auf ein Bauvorhaben gest\u00fctzte durchschnittliche t\u00e4gliche Verkehrszunahme von mindestens 10 % im Falle des \u2013 wie vorliegend \u2013 direkten Anstosses an den entsprechenden Verkehrstr\u00e4ger als legitimationsbegr\u00fcndend im Sinne von \u00a7 338a Satz 1 PBG zu betrachten ist (E. 1.4).  Die Beschwerdef\u00fchrenden beantragen eine akzessorische \u00dcberpr\u00fcfung der im Gestaltungsplan festgelegten Erschliessung. Nutzungspl\u00e4ne sind grunds\u00e4tzlich im Anschluss an deren Erlass anzufechten. Eine sp\u00e4tere akzessorische \u00dcberpr\u00fcfung in Zusammenhang mit der Erteilung einer Baubewilligung ist nur in Ausnahmesituationen zugelassen. Eine solche Ausnahme liegt insbesondere nicht in dem Umstand, dass die Beschwerdef\u00fchrenden nach eigenen Angaben erst im Jahr 2012 Grundeigent\u00fcmer ihrer Parzelle geworden sind und der vormalige Eigent\u00fcmer \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 nicht gegen den Gestaltungsplan opponierte (E. 2.3). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:40:56", "Checksum": "6c34b2beb5e3d137b9c8821aec2fa630"}