{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-03-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00548_2023-03-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223063&W10_KEY=13955788&nTrefferzeile=22&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "ffc37178dab687189d141520350574b5"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00548"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00548"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00548"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.03.2023  VB.2022.00548"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | Sozialhilfe: Leistungseinstellung mangels nachgewiesener Bed\u00fcrftigkeit; Auflagen. Nachdem der Beschwerdef\u00fchrer den aufgrund erheblicher Zweifel an seiner Bed\u00fcrftigkeit erlassenen Auflagen nicht nachkam und durch Verweigerung der Unterzeichnung von Vollmachten f\u00fcr Banken und Versicherungen die Abkl\u00e4rung seiner Bed\u00fcrftigkeit verunm\u00f6glichte, wurde die wirtschaftliche Hilfe eingestellt.  Freiwillige Zuwendungen Dritter (E. 6.1). Auflagen zur Auskunftserteilung bez\u00fcglich Darlehen, Lebensversicherung, Aus- und Weiterbildungskosten, Kostenvorsch\u00fcssen, Vorsorge, Mietzins und Weiteres (E. 6.2-7). Auflage zur Unterzeichnung von Vollmachten f\u00fcr Banken und Versicherungen (E. 6.8). Nach dem Versagen konkreter Auflagen ist das Unterzeichnen von Vollmachten als letzte M\u00f6glichkeit durchaus geeignet, erforderlich und angemessen, um die finanziellen Verh\u00e4ltnisse umfassend beurteilen zu k\u00f6nnen (E. 6.8.4). Die Vollmacht darf von den Beh\u00f6rden stets nur soweit genutzt werden, als sich dies f\u00fcr die Bearbeitung des Gesuchs als erforderlich erweist (E. 6.8.5). Der Beschwerdef\u00fchrer bringt weiterhin keine Argumente vor, welche gegen die Unterzeichnung von Vollmachten bzw. die Erf\u00fcllung der Auflagen spr\u00e4chen. Er ist seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen und die Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe erweist sich vorliegend als rechtm\u00e4ssig (E. 6.10). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:25:36", "Checksum": "97cb933b9e0637b7094225d65f1a00e7"}