{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-04-20", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00549_2023-04-20.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223185&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=63&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "be57ad91e27d6e4aa080bd5a30e9dba8"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00549"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 20.04.2023  VB.2022.00549"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 20.04.2023  VB.2022.00549"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 20.04.2023  VB.2022.00549"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung (Wiedererw\u00e4gung) | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein 1964 geborener Staatsangeh\u00f6riger Kosovos, heiratete im Jahr 2008 die Beschwerdef\u00fchrerin, eine 1945 geborene Schweizerin; ein anschliessend gestelltes Gesuch um Aufenthaltsbewilligung wurde mit der Begr\u00fcndung abgewiesen, dass es sich bei dieser Ehe um eine Scheinehe handle. Den dagegen erhobenen Rechtsmitteln war kein Erfolg beschieden.] Wird nach einer Bewilligungsverweigerung wegen Scheinehe geltend gemacht, es liege nun (wiederum) eine tats\u00e4chlich gelebte Ehe vor, kann dies eine neue Tatsache darstellen, die ein R\u00fcckkommen auf die rechtskr\u00e4ftig gewordene Wegweisung rechtfertigt. Hier sind an den diesbez\u00fcglichen Nachweis dabei hohe Anforderungen zu stellen, weil es sich bereits um das vierte Wiedererw\u00e4gungsgesuch der Beschwerdef\u00fchrenden handelt (E. 4.2).  Die Beschwerdef\u00fchrenden haben nicht ausreichend dargetan, inwiefern sich ihre durch gegenseitige Abh\u00e4ngigkeiten gepr\u00e4gte Beziehung in den letzten Jahren massgebend ge\u00e4ndert habe (zum Ganzen E. 4.3 ff.). Abweisung UP wegen Aussichtslosigkeit des Verfahrens. Abweisung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit und der Gerichtsschreiberin."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:32:30", "Checksum": "4cb529671801341a0c65353bf4092eef"}