{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-04-12", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00552_2023-04-12.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223164&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=71&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "7313acf2ab93210981bcc073d0604537"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00552"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 12.04.2023  VB.2022.00552"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 12.04.2023  VB.2022.00552"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 12.04.2023  VB.2022.00552"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Widerruf der Niederlassungsbewilligung (R\u00fcckstufung) | [R\u00fcckstufung: Der Beschwerdef\u00fchrer und seine Familie werden seit fast 20 Jahren von der Sozialhilfe unterst\u00fctzt. Er macht geltend, eine R\u00fcckstufung ergebe wegen der Krankheit, seines fortgeschrittenen Alters und der \u00dcberqualifikation keinen Sinn.] Das Migrationsamt hat seine Verf\u00fcgung dem Beschwerdef\u00fchrer anstatt seinem Rechtsanwalt er\u00f6ffnet. Der dadurch begangene Verfahrensfehler kann jedoch geheilt werden (E. 2.2.1). Die Vorinstanz hat das rechtliche Geh\u00f6r des Beschwerdef\u00fchrers nicht verletzt, indem sie ihm keine Fristerstreckung zur Erg\u00e4nzung seines Rekurses gew\u00e4hrte und mit dem Entscheid zuwartete, bis er ein weiteres Beweismittel zu den Akten gelegt hatte (E. 2.2.2). Der Beschwerdef\u00fchrer erf\u00fcllt mit der Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit einen Widerrufsgrund und es besteht ein ernsthaftes Integrationsdefizit. Die mangelnde wirtschaftliche Integration ist weitgehend selbstverschuldet. Er hat sich nur mangelhaft und nur auf qualifizierte Arbeitsstellen beworben. Die gesundheitlichen Probleme beintr\u00e4chtigen die Erwerbsf\u00e4higkeit nicht nennenswert. Auch im Alter von 59 kann er noch aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen. Es besteht ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse an der R\u00fcckstufung der Bewilligung des Beschwerdef\u00fchrers; die Massnahme erweist sich als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 3). Abweisung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:32:22", "Checksum": "5687ef2ddb3259b588c80d81b71e7b99"}