{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00554_2022-11-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222860&W10_KEY=13955792&nTrefferzeile=58&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "3510b5e80e1e58760b502b77d56c35d8"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00554"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.11.2022  VB.2022.00554"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.11.2022  VB.2022.00554"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.11.2022  VB.2022.00554"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Submission | Frage der unzul\u00e4ssigen Vorbefassung. Personen und Unternehmen, die an der Vorbereitung der Unterlagen oder des Vergabeverfahrens derart mitgewirkt haben, dass sie die Vergabe zu ihren Gunsten beeinflussen k\u00f6nnen, d\u00fcrfen sich am Verfahren nicht beteiligen (\u00a7 9 SubmV). Die Vergabebeh\u00f6rde darf sodann nicht auf eine den Wettbewerb ausschaltende Art und Weise von einer Unternehmung, die ein gesch\u00e4ftliches Interesse an der Beschaffung haben k\u00f6nnte, Hinweise einholen oder annehmen, die bei der Ausarbeitung der Spezifikation f\u00fcr eine bestimmte Beschaffung verwendet werden k\u00f6nnen (\u00a7 16 Abs. 4 SubmV). Anbietende, welche im Sinn dieser Bestimmungen nicht bloss untergeordnet bei der Vorbereitung des Submissionsverfahrens mitgewirkt haben, gelten als vorbefasst. Reichen solche Unternehmen dennoch ein Angebot ein, ist dieses grunds\u00e4tzlich vom Vergabeverfahren auszuschliessen. Ein Ausschluss kommt jedoch nur infrage, wenn das Vorliegen eines unzul\u00e4ssigen Wettbewerbsvorteils dargetan ist. Die Beweislast daf\u00fcr obliegt dem Konkurrenten, der eine unzul\u00e4ssige Vorbefassung behauptet. Insofern ist diese Rechtsprechung klar von derjenigen zur Ausstandspflicht von Richtern und Beh\u00f6rdenmitgliedern zu unterscheiden, bei welcher schon der objektiv begr\u00fcndete Anschein einer verp\u00f6nten Beeinflussung ausreicht. Die Beschwerdef\u00fchrerin vermag keine unzul\u00e4ssige Vorbefassung zu belegen; der blosse Eindruck gen\u00fcgt dazu nicht. Ein Wissensvorsprung, der - wie vorliegend - nicht dem (aktuellen, streitbetroffenen) Submissionsverfahren, sondern der bisherigen T\u00e4tigkeit eines Submittenten bei der Vergabestelle entspringt, ist nicht zu beanstanden (E.4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:16:58", "Checksum": "01cc33822ab24d34217e872418722615"}