{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-06-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00568_2024-06-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=224145&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=16&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "6cf6ed8a8ebb0d09731f6dca1fe44680"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00568"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.06.2024  VB.2022.00568"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.06.2024  VB.2022.00568"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.06.2024  VB.2022.00568"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung | Baubewilligung f\u00fcr Mehrfamilienhaus Bauten und Anlagen d\u00fcrfen nur auf Grundst\u00fccken erstellt werden, die baureif sind oder deren Baureife auf die Fertigstellung oder, wo die Verh\u00e4ltnisse es erfordern, bereits auf den Baubeginn hin gesichert ist. Baureif ist ein Grundst\u00fcck, wenn es erschlossen ist und wenn durch die bauliche Massnahme keine noch fehlende oder durch den Gemeindevorstand beantragte planungsrechtliche Festlegung nachteilig beeinflusst wird. Unter dem Titel der Erschliessung ist verlangt, dass ein Grundst\u00fcck f\u00fcr die darauf vorgesehenen Bauten und Anlagen gen\u00fcgend zug\u00e4nglich ist, ausreichend mit Wasser und Energie versorgt werden kann und die einwandfreie Behandlung von Abw\u00e4ssern, Abfallstoffen und Altlasten gew\u00e4hrleistet ist (E. 3). Die gen\u00fcgende Zug\u00e4nglichkeit respektive die Verkehrssicherheit ist gewahrt und die Zufahrt ist f\u00fcr den bestimmungsgem\u00e4ssen Gebrauch rechtlich gesichert (E. 4 f.). Demgegen\u00fcber fehlt jedoch ein im Grundbuch eingetragenes Leitungsrecht f\u00fcr die Wasserversorgung. Da der Erschliessungsmangel nicht untergeordneter Natur ist, f\u00e4llt eine Behebung mittels Auflage ausser Betracht (E. 6). Die Baubewilligung ist aufzuheben (E. 7.1). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:41:44", "Checksum": "ca092c6700775dd7d3b38c5e4dc90cb4"}