{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-02-09", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00570_2023-02-09.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223016&W10_KEY=13955788&nTrefferzeile=49&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "93c451ac9b10dd27c5e6b137ff4c4221"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00570"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 09.02.2023  VB.2022.00570"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 09.02.2023  VB.2022.00570"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 09.02.2023  VB.2022.00570"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung (Kostenbeschwerde) | Kostenbeschwerde (betreffend Kostenfolge bei Gegenstandslosigkeit des Rekurses). Im Fall einer Gegenstandslosigkeit zufolge - wie hier - eines R\u00fcckzugs im streitigen Verfahren hat grunds\u00e4tzlich diejenige Partei, welche Abstand erkl\u00e4rt bzw. ihre Begehren zur\u00fcckzieht, nach dem Unterliegerprinzip \u2013 unabh\u00e4ngig von den Prozessaussichten \u2013 die Kosten zu tragen (E. 3.1). Die vorliegend von der Baudirektion in einer Gesamtverf\u00fcgung statuierten Auflagen erwiesen sich als sehr detailliert und konkret, sodass abzusehen war, dass sich die streitgegenst\u00e4ndliche geplante Photovoltaikanlage (auf einem Geb\u00e4ude im Perimeter des ISOS und des KOBI) mit Blick auf diese Nebenbestimmungen als baurechtskonform bzw. bewilligungsf\u00e4hig darstellen werde (E. 3.2). Dass der Rekurs denn auch nicht, wie seitens des Beschwerdef\u00fchrers geltend gemacht, erst aufgrund der - aus seiner Sicht in Verletzung der Mitwirkungspflicht der Bauherrin versp\u00e4tet eingereichten - revidierten Pl\u00e4ne habe zur\u00fcckgezogen werden k\u00f6nnen, zeigt sich daran, dass eine der beiden unterbreiteten Varianten hinter den statuierten Auflagen zur\u00fcckblieb, ungeachtet dessen aber als ausreichend befunden werden konnte und wurde (E. 3.2). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:25:02", "Checksum": "31120c96e3f2b1748cc21114c8f31a0e"}