{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-07-13", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00578_2023-07-13.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223381&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=87&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "0f20b431b1fa7e3e6d1aef7c07a03acf"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00578"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 13.07.2023  VB.2022.00578"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 13.07.2023  VB.2022.00578"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 13.07.2023  VB.2022.00578"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/1. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Wiederherstellungsbefehl | Wiederherstellung; Hundezucht. Gr\u00fcnde des Vertrauensschutzes k\u00f6nnen eine k\u00fcrzere Verwirkungsfrist f\u00fcr die Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustands rechtfertigen. Dies namentlich dann, wenn die Baupolizeibeh\u00f6rden zwar vor Ablauf der 30-j\u00e4hrigen Frist einschreiten, den baurechtswidrigen Zustand aber \u00fcber Jahre hinaus duldeten, obschon ihnen die Gesetzwidrigkeit bekannt war oder sie diese bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt h\u00e4tten kennen m\u00fcssen (E. 4.2). B\u00f6ser Glaube bezieht sich nicht nur auf die materielle, sondern auch auf die formelle Baurechtswidrigkeit (E. 4.4). Die Beschwerdef\u00fchrenden durften nicht davon ausgehen, dass die mit einer Hundehaltung in diesem Umfang verbundenen Immissionen keiner Beurteilung durch die Baubewilligungsbeh\u00f6rde bed\u00fcrften. Bei der Abnahme der Z\u00e4une musste der Baukontrolleur die gewerbsm\u00e4ssige Nutzung und die Anzahl Hunde nicht erkennen (E. 4.5). Es ist den Beh\u00f6rden einer gr\u00f6sseren Stadt nicht zuzumuten, s\u00e4mtliche Liegenschaften von Steuerpflichtigen auf relevante Sachverhalte im gegenseitigen Anwendungsbereich regelm\u00e4ssig zu \u00fcberpr\u00fcfen. Weder muss bzw. kann die Steuerbeh\u00f6rde die fehlende Zonenkonformit\u00e4t der Hundehaltung in der Wohnzone erkennen und an die Baubewilligungsbeh\u00f6rde melden noch ist es Sache der Baubewilligungsbeh\u00f6rde, die allf\u00e4llige Aufnahme, den Betrieb oder die Erweiterung eines Gewerbes der Steuerbeh\u00f6rde zu melden (E. 4.6).  Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:40:18", "Checksum": "71a56c5d497e508b6ec4404442e17588"}