{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-04", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00584_2022-11-04.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222757&W10_KEY=13955797&nTrefferzeile=33&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "fb873fc8105887ffe7a07383f520d5e0"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00584"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 04.11.2022  VB.2022.00584"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 04.11.2022  VB.2022.00584"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 04.11.2022  VB.2022.00584"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Kautionss\u00e4umnis/kein berechtigtes Vertrauen in l\u00e4ngeren Fristenlauf bei antragsgem\u00e4sser Bewilligung von Ratenzahlungen. [Der Beschwerdef\u00fchrer hat kurz vor Ablauf der Kautionsfrist ein Ratenzahlungsgesuch eingereicht, welches in Bezug auf die erste Rate antragsgem\u00e4ss bewilligt wurde, von seinem Rechtsvertreter jedoch erst nach Ablauf der entsprechenden Zahlungsfrist in Empfang genommen wurde.) Der Beschwerdef\u00fchrer wurde aufgrund seiner Schulden bei der Z\u00fcrcher Justiz zu Recht kautioniert und hat die erste Rate des ihm auferlegten Prozesskostenvorschusses unbestritten versp\u00e4tet geleistet, weshalb androhunggem\u00e4ss und vorbehaltlich einer Fristwiederherstellung auf seine Beschwerde grunds\u00e4tzlich nicht einzutreten ist (E. 1). Das Ratenzahlungsgesuch des Beschwerdef\u00fchrers wurde in Bezug auf die erste Zahlungsrate antragsgem\u00e4ss gutgeheissen, weshalb der Beschwerdef\u00fchrer nicht darauf vertrauen konnte, die erste Rate erst nach Zustellung eines Entscheids \u00fcber sein Ratenzahlungsgesuch leisten zu m\u00fcssen. Vielmehr musste er g\u00fcnstigstenfalls mit einer antragsgem\u00e4ssen Gutheissung rechnen und konnte nicht darauf vertrauen, dass ihm eine l\u00e4ngere Frist als von ihm selbst beantragt einger\u00e4umt w\u00fcrde. Jedenfalls h\u00e4tte er sich aufgrund des drohenden Fristablaufs und der bereits mehrere Tage zuvor erfolgten Avisierung der Entscheidzustellung zumindest telefonisch erkundigen  oder anderweitige Vorkehrungen f\u00fcr einen zeitnahen Empfang treffen m\u00fcssen (E. 2.3). Erg\u00e4nzend ist darauf hinzuweisen, dass vorliegend zahlreiche Indizien f\u00fcr eine lediglich zum Schein eingegangene oder aufrechterhaltene Ehegemeinschaft vorliegen, weshalb die Beschwerde ohnehin abzuweisen gewesen w\u00e4re, w\u00e4re auf diese einzutreten gewesen (E. 2.4). Ausgangs- und aufwandgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen (E. 3) sowie Rechtsmittelbelehrung (E. 4). Nichteintreten."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:10:04", "Checksum": "a3e59e0e5c06e6fa0cbe33077b03cb08"}