{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-02-02", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00595_2023-02-02.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222997&W10_KEY=13955788&nTrefferzeile=67&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "544e671aeab3e777bdb33733632c4e79"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00595"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 02.02.2023  VB.2022.00595"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 02.02.2023  VB.2022.00595"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 02.02.2023  VB.2022.00595"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Kosten\u00fcbernahme nach KJG | [Der 2012 geborene Beschwerdef\u00fchrer wurde im Fr\u00fchjahr 2020 fremdplatziert, wobei den getrennt voneinander lebenden Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde. Umstritten ist, ob der Kanton oder die sozialhilferechtlich zust\u00e4ndige Gemeinde f\u00fcr die Tragung der Kosten im Zusammenhang mit der Unterbringung des Knaben in einer ausserkantonalen Pflegefamilie verantwortlich ist, was davon abh\u00e4ngt, wie der Begriff \"Wohnsitz\" in \u00a7 3 Abs. 1 KJG ausgelegt wird.] Die Auslegung von \u00a7 3 Abs. 1 KJG ergibt, dass der Begriff \"Wohnsitz\" darin nicht mit dem jeweils aktuellen zivilrechtlichen Wohnsitz gleichgesetzt werden darf (E. 3 f.). Vielmehr ist der Begriff im Sinn des Unterst\u00fctzungswohnsitzes nach Art. 7 ZUG aufzufassen, welche Bestimmung \u2013 im Unterschied zum Zivilrecht - besondere Unterst\u00fctzungswohnsitze Minderj\u00e4hriger kennt und f\u00fcr Minderj\u00e4hrige wie den Beschwerdef\u00fchrer bestimmt, dass sich ihr Unterst\u00fctzungswohnsitz am letzten Wohnsitz des Elternteils befindet, bei dem sie \u00fcberwiegend wohnten, und nicht etwa am aktuellen Aufenthaltsort (Art. 25 Abs. 1 ZGB). Eine Belastung der Gemeinden im konkreten Einzelfall \u00fcber die Sozialhilfe st\u00fcnde im Widerspruch mit dem Finanzierungsmodell des Kinder- und Jugendheimgesetzes und der dahinter stehenden Absicht (zum Ganzen E. 4 f.). Gutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:24:41", "Checksum": "ce6ac8e27745844cb908261d1fced991"}