{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-11-30", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00596_2022-11-30.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222856&W10_KEY=13955792&nTrefferzeile=59&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9d15067f5779eafdfc220f5afa3f61d3"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00596"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 30.11.2022  VB.2022.00596"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 30.11.2022  VB.2022.00596"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 30.11.2022  VB.2022.00596"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Erteilung von Niederlassungsbewilligungen | [Umstritten ist, ob der Beschwerdef\u00fchrerin 1 und ihren Kindern trotz Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit die Niederlassungsbewilligung zu erteilen ist.] Das Migrationsamt hat das rechtliche Geh\u00f6r der Beschwerdef\u00fchrenden in schwerer Weise verletzt, indem es eine selbst einger\u00e4umte Frist nicht abwartete und ohne sich mit einem Wort zum Fristerstreckungsgesuch ge\u00e4ussert zu haben seine Verf\u00fcgung erliess. Die Geh\u00f6rsverletzung kann aber als geheilt gelten (E. 2). Die sozialhilfeabh\u00e4ngige gewordene Beschwerdef\u00fchrerin 1 hat mit ihrer Sozialhilfeabh\u00e4ngigkeit einen Widerrufsgrund gesetzt, welcher einer Bewilligungserteilung entgegensteht. Auch kann sie deshalb nicht als integriert gelten. Entsprechend wurde ihr die Erteilung der Niederlassungsbewilligung in rechtskonformer Weise verweigert. Da sich das Aufenthaltsrecht und die Bewilligungssituation der Beschwerdef\u00fchrenden 2 und 3 derzeit noch von denjenigen ihrer Mutter ableitet, steht ihnen ebenfalls keine Niederlassungsbewilligung zu (E. 4). Die Vorinstanz hat die schwere Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs nur bei der Kostenverteilung, nicht aber bei der Zusprechung einer Parteientsch\u00e4digung ber\u00fccksichtigt. Aufgrund des Fehlverhaltens des Migrationsamts rechtfertigt sich die Zusprechung einer reduzierten Parteientsch\u00e4digung. Teilweise Gutheissung der Beschwerde."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:16:57", "Checksum": "91ce91502756a250346927d7f3caead0"}