{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2022-12-08", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00611_2022-12-08.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=222875&W10_KEY=13955792&nTrefferzeile=50&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "39acd39fbb79c3eccbc310b1ce4c8b25"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00611"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 08.12.2022  VB.2022.00611"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 08.12.2022  VB.2022.00611"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 08.12.2022  VB.2022.00611"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "1. Abteilung/Einzelrichter"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Vorsorglicher F\u00fchrerausweisentzug | Vorsorglicher F\u00fchrerausweisentzug infolge \u00dcberschreitens der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstgeschwindigkeit um 80 km/h Angesichts des grossen Gef\u00e4hrdungspotenzials, welches dem F\u00fchren eines Motorfahrzeuges eigen ist, erlauben schon Anhaltspunkte, die den Fahrzeugf\u00fchrer als besonderes Risiko f\u00fcr die anderen Verkehrsteilnehmenden erscheinen lassen und ernsthafte Zweifel an seiner Fahreignung erwecken, den vorsorglichen Ausweisentzug. Angesichts der Dringlichkeit und des vorl\u00e4ufigen Charakters vorsorglicher Anordnungen ergeht der Entscheid mit einem reduzierten Pr\u00fcfungsmassstab. Der strikte Beweis f\u00fcr die Fahreignung ausschliessende Umst\u00e4nde ist nicht erforderlich. K\u00f6nnen die notwendigen Abkl\u00e4rungen nicht rasch und abschliessend vorgenommen werden, soll der Ausweis schon vor dem Sachentscheid provisorisch entzogen werden k\u00f6nnen (E. 3.2). Die Lenkereigenschaft des Beschwerdef\u00fchrers erscheint als sehr wahrscheinlich und in Anwendung des reduzierten Pr\u00fcfungsmasstabs, wie er im Verfahren betreffend vorsorglichen F\u00fchrerausweisentzug gilt, als ausreichend erstellt (E. 3.4). Angesichts der massiven Geschwindigkeits\u00fcberschreitung sind folglich ernsthafte Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdef\u00fchrers als mutmasslicher Fahrzeuglenker zu bejahen (E. 3.5). Mit Blick auf das Risiko f\u00fcr andere Verkehrsteilnehmende ist der vorsorgliche Entzug schliesslich verh\u00e4ltnism\u00e4ssig (E. 3.6). Im Gegensatz zum Administrativverfahren betreffend Warnungsentzug sind die Beh\u00f6rden bei einem infrage stehenden Sicherungsentzug nicht gehalten, das Administrativverfahren zu sistieren und auf einen vorsorglichen Ausweisentzug zu verzichten, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist (E. 4). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:17:08", "Checksum": "347fd343d0fe99928acfbab30ae15d92"}