{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-06-29", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00684_2023-06-29.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223336&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=97&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "29961967480abdce802c0e801492d78a"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00684"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 29.06.2023  VB.2022.00684"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 29.06.2023  VB.2022.00684"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 29.06.2023  VB.2022.00684"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Sozialhilfe | [Der Beschwerdef\u00fchrer wurde zur R\u00fcckerstattung der geleisteten wirtschaftlichen Hilfe gem\u00e4ss \u00a7 26 lit. a SHG verpflichtet.] Als Einnahmen im Sinn von \u00a7 16 Abs. 2 lit. a SHV gelten alle geldwerten Zufl\u00fcsse, die einer unterst\u00fctzten Person zur Verf\u00fcgung stehen, insbesondere auch freiwillige Zuwendungen Dritter. Freiwillige Leistungen Dritter im Sinn von Schenkungen sind nur ausnahmsweise nicht als Einnahmen anzurechnen. Darlehen Dritter gelten im Regelfall nicht als Einnahmen, weil der Zufluss durch korrelierenden Verm\u00f6gensabgang neutralisiert wird (E. 2.2). Nach \u00a7 26 lit. a SHG ist zur R\u00fcckerstattung wirtschaftlicher Hilfe verpflichtet, wer diese unter unwahren oder unvollst\u00e4ndigen Angaben erwirkt hat (E. 2.4). Der Beschwerdef\u00fchrer verschwieg ein Bankkonto. Es ist unerheblich, aus welchen Motiven das Bankkonto nicht deklariert wurde (E. 4.2). Es ist f\u00fcr das Bestehen der R\u00fcckerstattungspflicht unerheblich, dass die Beschwerdegegnerin nach Angaben des Beschwerdef\u00fchrers vom Tod seines Vaters wusste und den Beschwerdef\u00fchrer nicht auf das Erbe ansprach (E. 4.3). Dem Beschwerdef\u00fchrer misslingt der Nachweis, dass er trotz der Verletzung der Auskunfts- oder Meldepflicht zu Recht wirtschaftliche Hilfe bezog (E. 4.4). Die sozialhilferechtlichen Mitwirkungspflichten bestehen selbst im Fall einer unrechtm\u00e4ssigen Verz\u00f6gerung in der Behandlung eines Sozialhilfegesuchs (E. 4.4.4). Die behauptete m\u00fcndliche Aussage der Sozialarbeiterin gen\u00fcgt nicht als Vertrauensgrundlage (E. 4.4.5). Abweisung der Beschwerde.  Abweisung des Gesuchs um Gew\u00e4hrung der unentgeltlichen Prozessf\u00fchrung aufgrund Aussichtslosigkeit."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:40:06", "Checksum": "bcb27bcc09c8e743a319088a079b31d1"}