{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-06-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00760_2023-06-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223316&W10_KEY=13955783&nTrefferzeile=2&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "d1a7620687c3b212279b66b549a713f8"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00760"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.06.2023  VB.2022.00760"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.06.2023  VB.2022.00760"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.06.2023  VB.2022.00760"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "4. Abteilung/4. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdef\u00fchrer, ein 1972 geborener Staatsangeh\u00f6riger Kosovos, ging 1998 eine Scheinehe mit einer laotischen Staatsangeh\u00f6rigen ein, weshalb seine Niederlassungsbewilligung im Juni 2014 rechtskr\u00e4ftig widerrufen wurde. Bereits im Januar 2014 heiratete er die Beschwerdef\u00fchrerin, eine 1991 geborene Deutsche; ein anschliessend gestelltes Gesuch um Aufenthaltsbewilligung wurde mit der Begr\u00fcndung abgewiesen, dass es sich bei dieser Ehe (erneut) um eine Scheinehe handle. Den dagegen erhobenen Rechtsmitteln war kein Erfolg beschieden.] Wird nach einer Bewilligungsverweigerung wegen Scheinehe geltend gemacht, es liege nun eine tats\u00e4chlich gelebte Ehe vor, kann dies eine neue Tatsache darstellen, die ein Zur\u00fcckkommen auf die rechtskr\u00e4ftig gewordene Wegweisung rechtfertigt, wobei die Praxis hohe Anforderungen an deren Nachweis stellt (E. 4.2). Den Beschwerdef\u00fchrenden ist es nicht gelungen, diese erh\u00f6hten Anforderungen an den Nachweis einer tats\u00e4chlich gelebten Ehe zu erbringen (zum Ganzen E. 4.4 f.). Abweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:33:44", "Checksum": "a622b1a0dc93c61c5492634b1a72a3d6"}