{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2024-01-25", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00768_2024-01-25.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223795&W10_KEY=13955778&nTrefferzeile=31&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "a909087715dfebdb6b57965879488129"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00768"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 25.01.2024  VB.2022.00768"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 25.01.2024  VB.2022.00768"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 25.01.2024  VB.2022.00768"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "3. Abteilung/3. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verletzung von Berufsregeln | [Zul\u00e4ssigkeit der Vertretung einzelner Aktion\u00e4re, Verwaltungsr\u00e4te und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer im Konflikt mit den \u00fcbrigen Aktion\u00e4ren und Verwaltungsr\u00e4ten einer Gesellschaft, f\u00fcr welche der Beschwerdef\u00fchrer zuvor unmittelbar anwaltlich t\u00e4tig war.] Grundlagen und Teilgehalte der anwaltlichen Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten gem\u00e4ss Art. 12 lit. c BGFA [E. 2]. Die Zul\u00e4ssigkeit des T\u00e4tigwerdens gegen eine ehemalige Klientschaft beurteilt sich nicht ausschliesslich anhand des Risikos einer Offenlegung vertraulicher Informationen und der Identit\u00e4t des Streitgegenstands. Besteht zwischen zwei Verfahren ein hinreichend enger Sachzusammenhang, so verst\u00f6sst ein Rechtsanwalt gegen Art. 12 lit. c BGFA, wenn er in diesen Verfahren Klienten vertritt, deren Interessen nicht gleichgerichtet sind. Das Vorliegen gegenl\u00e4ufiger Mandate in diesem Sinn beurteilt sich mitunter anhand des Zeitablaufs zwischen den Mandaten, der N\u00e4he des tats\u00e4chlichen oder rechtlichen Zusammenhangs, der Bedeutung und Dauer des fr\u00fcheren Mandats, der bei Aus\u00fcbung des ersten Mandats erworbenen Kenntnisse sowie des Weiterbestehens eines Vertrauensverh\u00e4ltnisses mit der ehemaligen Klientschaft (E. 4.2). Aufgrund der Natur der im Raum stehenden Vorw\u00fcrfe im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungst\u00e4tigkeit seiner neuen Klientschaft besteht vorliegend ein hinreichend konkretes Risiko, dass der Beschwerdef\u00fchrer unmittelbar gegen seine fr\u00fchere Klientin wird vorgehen m\u00fcssen (E. 4.3). Nachdem der Beschwerdef\u00fchrer im Rahmen seiner fr\u00fcheren T\u00e4tigkeit f\u00fcr die Gesellschaft unbestrittenermassen stets durch die von ihm nunmehr pers\u00f6nlich vertretenen damaligen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer instruiert wurde, besteht jedoch keine Gefahr der Offenlegung vertraulicher Informationen, welche die Annahme des sp\u00e4teren Mandats als unzul\u00e4ssig erscheinen liesse (E. 4.4). Ebenso wenig ersichtlich ist das Bestehen eines hierf\u00fcr hinreichend engen Sachzusammenhangs zwischen der fr\u00fcheren T\u00e4tigkeit des Beschwerdef\u00fchrers f\u00fcr die Gesellschaft und dersp\u00e4teren Vertretung einzelner Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Verwaltungsr\u00e4te in einem Aktion\u00e4rskonflikt (E. 4.5). Verneinung eines Verstosses gegen Art. 12 lit. c BGFA und Aufhebung des angefochtenen Entscheids (E. 5).\r\rGutheissung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:41:28", "Checksum": "d50b463672783f969bee031df91ad473"}