{"Signatur": "ZH_VG_001", "Spider": "ZH_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2023-02-22", "HTML": {"Datei": "ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00774_2023-02-22.html", "URL": "https://vgrzh.djiktzh.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=223041&W10_KEY=13955788&nTrefferzeile=43&Template=standard/results/document.fiw", "Checksum": "9a5c0c501508821a70e6f1a2f0e27b65"}, "Scrapedate": "2026-04-25", "Num": [" VB.2022.00774"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht 22.02.2023  VB.2022.00774"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht 22.02.2023  VB.2022.00774"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht 22.02.2023  VB.2022.00774"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Z\u00fcrich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zurich Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zurigo Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "2. Abteilung/2. Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aufenthaltsbewilligung | Keine Zulassung f\u00fcr einen Ausbildungsaufenthalt bei geplantem Studium mit \"Passarelle\". Kognition des Verwaltungsgerichts (E. 1). Der Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r r\u00e4umt keinen generellen Anspruch ein, bereits vor F\u00e4llung des eigentlichen Bewilligungsentscheids \u00fcber die Ablehnungsgr\u00fcnde informiert und hierzu vorab Stellung nehmen zu k\u00f6nnen, weshalb diesbez\u00fcglich keine Geh\u00f6rsverletzung bzw. Verletzung der Begr\u00fcndungspflichtverletzung durch die Vorinstanzen ersichtlich ist (E. 2). Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen f\u00fcr einen Aus- oder Weiterbildungsaufenthalt (E. 3.1). Nicht bewilligungsf\u00e4hig ist die Aneinanderreihung verschiedener Ausbildungsprogramme, insbesondere wenn die Dauer der Aus- oder Weiterbildung damit nicht ausreichend festgelegt ist (E. 3.3.1 und 3.3.5). Der Beschwerdef\u00fchrer betrachtet sein Studium an einer Fachhochschule offensichtlich nur als notwendigen Zwischenschritt f\u00fcr ein sp\u00e4teres Universit\u00e4tsstudium in der Schweiz und einer abschliessenden Promotion in seinem Heimatland, nachdem ihm eine direkte Studienaufnahme an einer Schweizer Universit\u00e4t aufgrund der nicht bestandenen Erg\u00e4nzungspr\u00fcfung versagt blieb. Bei seinem mehrstufigen Ausbildungsplan mit vorg\u00e4ngigem Fachhochschulstudium und anschliessendem Masterstudium an einer Schweizer Universit\u00e4t ist von einer unzul\u00e4ssigen Aneinanderreihung von Ausbildungen bzw. einer in zeitlicher Hinsicht nicht mehr ausreichend festgelegten Aus- bzw. Weiterbildung auszugehen, zumal die Erf\u00fclllung der fachlichen Anforderungen f\u00fcr einen sp\u00e4teren \u00dcbertritt an die Universit\u00e4t (sogenannte Passarelle) erst noch erf\u00fcllt werden m\u00fcssten (E. 3.3.5). Angesichts der \u00dcberlastung der hiesigen Bildungseinrichtungen sind Ausbildungsaufenthalte grunds\u00e4tzlich restriktiv zu bewilligen, zumal \u00f6ffentlich-rechtliche Fachhochschulen in massgeblicher Weise aus \u00f6ffentlichen Mitteln mitfinanziert werden. Der vom Beschwerdef\u00fchrer angestrebte Ausbildungsweg mit Nutzung der sogenannten Passarelle dient prim\u00e4r dazu, bereitsfachhochschulisch ausgebildeten Personen den Universit\u00e4tszugang zu erleichtern. Der Beschwerdef\u00fchrer w\u00fcrde das hiesige Ausbildungssystem hingegen gleich doppelt belasten, indem er f\u00fcr das letztlich angestrebte Universit\u00e4tsstudium in der Schweiz zun\u00e4chst einmal einen Fachhochschulabschluss erwerben m\u00fcsste und erst dann an eine Universit\u00e4t \u00fcbertreten k\u00f6nnte (E. 3.3.7).\rOffengelassen, ob weitere Umst\u00e4nde \u2013 insbesondere dessen Beziehung zu seinem Schweizer Mentor \u2013 eine gesicherte Wiederausreise zweifelhaft erscheinen lassen (E. 3.3.8).\rVerneinung eines pers\u00f6nlichen H\u00e4rtefalls oder konventions- oder verfassungsm\u00e4ssig gesch\u00fctzter Beziehungen (E. 4).\rKeine weitere Sachverhaltsabkl\u00e4rungen oder Durchf\u00fchrung einer m\u00fcndlichen Verhandlung (E. 5).\rAusgangsgem\u00e4sse Regelung der Kosten- und Entsch\u00e4digungsfolgen und Rechtsmittelbelehrung (E. 6 und 7).\r\rBeschwerdeabweisung."}], "ScrapyJob": "446973/29/2362", "Zeit UTC": "25.04.2026 01:25:11", "Checksum": "04a69b521160e798a59db49f9f1e7cac"}